Findok · EAS-Auskünfte
EAS 705
Zinsenertrag inländischer vermögensverwaltender KEGs mit deutschen Anlegern
geltende FassungEAS-AuskunftN 737/19/1-IV/4/95vom 28.08.1995
Wortlaut laut Findok
Fließen inländische Anleihezinsen oder
Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren
Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich
bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß
§ 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den
Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der
Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben.
Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland
der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die KEG als
österreichischer Gewerbebetrieb mit inländischer Betriebstätte
eingestuft werden sollte. In einem derartigen Fall würde zwar
gemäß den allgemeinen Regeln des DBA-Deutschland (Art. 4 in
Verbindung mit Art. 15 Abs. 1) in Deutschland Steuerfreistellung zu
gewähren sein; da dies aber einen (negativen) Qualifikationskonflikt
bewirken würde, käme es auf der Grundlage von Ziffer 27a des
Schlussprotokolls zum Abkommen zu einem Wiederaufleben des deutschen
Besteuerungsanspruches.
28. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 737/19/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16915
- Gültig
- 28.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF