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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 907

Matching-Credit für ausländische Zinsen

geltende FassungEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/96vom 08.07.1996

Wortlaut laut Findok

  Werden von österreichischen Anlegern thailändische Wertpapiere gekauft, die von einer in Singapur gelegenen Filiale (Betriebstätte) einer thailändischen Bank begeben werden, dann unterliegt der erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung. Ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsen aus Singapur nach Österreich fließen, müssen sie gemäß Artikel 11 Abs. 6 DBA-Thailand als Zinsen angesehen werden, die aus Thailand stammen: denn der Schuldner der Zinsen ist nicht die rechtlich unselbständige Filiale in Singapur, sondern die in Thailand ansässige Bank. Thailand ist daher gemäß Art. 11 Abs. 2 zur Erhebung einer Quellensteuer berechtigt. Gemäß Art. 24 Abs. 3 lit. c DBA-Thailand führt dies wiederum zur Verpflichtung Österreichs, eine (fiktive) 25%ige Quellensteuer anzurechnen (matching-credit). 08. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ZinsenQuellenbesteuerungAnrechnungAnrechnung der ausländischen Steuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 78/1-IV/4/96
Stammnummer
15448
Gültig
08.07.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF