Findok · EAS-Auskünfte
EAS 907
Matching-Credit für ausländische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/96vom 08.07.1996
Wortlaut laut Findok
Werden von österreichischen Anlegern
thailändische Wertpapiere gekauft, die von einer in Singapur gelegenen
Filiale (Betriebstätte) einer thailändischen Bank begeben werden, dann
unterliegt der erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der
österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende
Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung.
Ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsen aus Singapur nach Österreich
fließen, müssen sie gemäß Artikel 11 Abs. 6 DBA-Thailand
als Zinsen angesehen werden, die aus Thailand stammen: denn der Schuldner der
Zinsen ist nicht die rechtlich unselbständige Filiale in Singapur, sondern
die in Thailand ansässige Bank. Thailand ist daher gemäß Art. 11
Abs. 2 zur Erhebung einer Quellensteuer berechtigt. Gemäß Art. 24
Abs. 3 lit. c DBA-Thailand führt dies wiederum zur Verpflichtung
Österreichs, eine (fiktive) 25%ige Quellensteuer anzurechnen
(matching-credit).
08. Juli
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA T (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Thailand (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 263/1986
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 78/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15448
- Gültig
- 08.07.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF