Findok · EAS-Auskünfte
EAS 512
Zinsen für in Argentinien begebene französische Schuldverschreibungen
geltende FassungEAS-AuskunftA 26/78/1-IV/4/94vom 04.10.1994
Wortlaut laut Findok
Werden von in Österreich
ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der
argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden,
so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen
gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen
Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die
Steuerfreistellung setzt aber den Nachweis voraus, dass die Voraussetzungen des
Artikels 11 Abs. 5 des Abkommens erfüllt sind. Dieser Nachweis wird im
Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht
vor allem dann in einer alle Zweifel ausschließenden Weise zu erbringen
sein, wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer
12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu
dienen, unbesteuerten Zinsenertrag zu schaffen. Bloße Glaubhaftmachung
reicht nicht aus.
4. Oktober
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA RA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Argentinien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 11/1983
SteuerfreistellungFreistellungerhöhte Mitwirkungspflichterhöhte Mitwirkungspflicht bei AuslandsbeziehungenQuellenbesteuerungQuellensteuerfreiheit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 26/78/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17498
- Gültig
- 04.10.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF