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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 512

Zinsen für in Argentinien begebene französische Schuldverschreibungen

geltende FassungEAS-AuskunftA 26/78/1-IV/4/94vom 04.10.1994

Wortlaut laut Findok

Werden von in Österreich ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden, so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den Nachweis voraus, dass die Voraussetzungen des Artikels 11 Abs. 5 des Abkommens erfüllt sind. Dieser Nachweis wird im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht vor allem dann in einer alle Zweifel ausschließenden Weise zu erbringen sein, wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu dienen, unbesteuerten Zinsenertrag zu schaffen. Bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungFreistellungerhöhte Mitwirkungspflichterhöhte Mitwirkungspflicht bei AuslandsbeziehungenQuellenbesteuerungQuellensteuerfreiheit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 26/78/1-IV/4/94
Stammnummer
17498
Gültig
04.10.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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