Findok · EAS-Auskünfte
EAS 130
Zinsen-KEST-Entlastung holländischer Anleger
geltende FassungEAS-AuskunftA 784/6/1-IV/4/92vom 20.05.1992
Wortlaut laut Findok
Wird Geld von einer in Holland ansässigen Privatperson
in Form einer Termineinlage bei einer österreichischen Bank eingelegt, kann
auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986,
idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von
der österreichischen Quellenbesteuerung durch Steuerfreistellung von der
KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs. 5 des zitierten
Erlasses die Beibringung einer niederländischen
Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 erforderlich sein. Der
Vordruck kann über die Finanzlandesdirektionen bezogen werden.
20. Mai
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
SteuerentlastungFreistellungQuellensteuerAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisKapitalerträgeKapitalertragsteuerQuellensteuerentlastungQuellensteuerfreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 784/6/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18350
- Gültig
- 20.05.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF