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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 301

Gerätevertrieb in Österreich durch eine deutsche Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftS 236/59/2-IV/4/93vom 02.09.1993

Wortlaut laut Findok

Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des DBA-Deutschland für den deutschen Gerätelieferanten begründet; dies auch dann nicht, wenn in Österreich ein Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens tätig ist, solange dieser nicht in den jeweiligen Bestell- bzw. Auslieferungsvorgang eingeschaltet ist. In einem solchen Fall würde nach Auffassung des BM für Finanzen auch die Einrichtung eines Auslieferungslagers bei einer österreichischen Spedition nicht betriebstättenbegründend im Sinne des DBA-Deutschland wirken. Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass im konkreten Fall auch die deutsche Steuerverwaltung eine korrespondierende Beurteilung vornimmt. 2. September 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

betriebstättenbegründende RäumlichkeitenInlandsbetriebstätteVertriebsfunktionVertriebsaktivitäten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 236/59/2-IV/4/93
Stammnummer
18050
Gültig
02.09.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF