Findok · EAS-Auskünfte
EAS 301
Gerätevertrieb in Österreich durch eine deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/59/2-IV/4/93vom 02.09.1993
Wortlaut laut Findok
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft
japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens
der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in
Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach
Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine
Betriebstätte im Sinne des DBA-Deutschland für den deutschen
Gerätelieferanten begründet; dies auch dann nicht, wenn in
Österreich ein Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens
tätig ist, solange dieser nicht in den jeweiligen Bestell- bzw.
Auslieferungsvorgang eingeschaltet ist. In einem solchen Fall würde nach
Auffassung des BM für Finanzen auch die Einrichtung eines
Auslieferungslagers bei einer österreichischen Spedition nicht
betriebstättenbegründend im Sinne des DBA-Deutschland
wirken.
Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass
im konkreten Fall auch die deutsche Steuerverwaltung eine korrespondierende
Beurteilung vornimmt.
2. September
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/59/2-IV/4/93
- Stammnummer
- 18050
- Gültig
- 02.09.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF