Findok · EAS-Auskünfte
EAS 238
Handelsvertreter mit Auslieferungslager
geltende FassungEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/93vom 27.02.1993
Wortlaut laut Findok
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische
Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den
deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese
Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der
deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des
DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht,
wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem
österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten.
Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher
Seite die gleiche Auffassung vertreten wird.
27. Februar
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Anlage 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1999/11/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18149
- Gültig
- 27.02.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF