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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1949

Keine DBA-Schachtelbefreiung für Ausschüttungen auf Substanzgenussrechte an deutschen Kapitalgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/17-IV/4/01vom 05.11.2001

Wortlaut laut Findok

Das DBA-Deutschland (2000) sieht eine Befreiung für Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften nur mehr unter Vorbehalt des innerstaatlichen Rechtes (§ 10 KStG) vor. Es müssen daher die Bedingungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllt und es dürfen jene des § 10 Abs. 3 KStG nicht verwirklicht sein. Eine Ausnahme wird lediglich hinsichtlich des Mindestbeteiliguntserfordernisses gemacht. Das Abkommen weitet sonach die innerstaatlich geregelte Steuerbefreiung auf Beteiligungen ab 10% aus. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass auf Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende Bindungswirkung dieser im deutschen innerstaatlichen Recht vorgenommenen Zuordnung nicht bestritten. Nur lässt sich daraus nicht ableiten, dass der in Artikel 23 Abs. 2 Z. lit c des Abkommens enthaltene Vorbehalt nicht anwendbar wäre. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungMindestbeteiligungserfordernis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/17-IV/4/01
Stammnummer
1962
Gültig
05.11.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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