Findok · EAS-Auskünfte
EAS 952
Auswirkungen des DBA-Deutschland auf die ÖBB
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 16/6-IV/4/96vom 21.10.1996
Wortlaut laut Findok
Artikel 6 Abs. 2 DBA-Deutschland bezieht
die Eisenbahnunternehmen der beiden Vertragstaaten in die für die
Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmen vorgesehene Regelung ein, derzufolge
ungeachtet des Bestandes von Auslandsbetriebstätten die Besteuerung
ausschließlich nur im Staat des Geschäftsleitungsortes vorgenommen
werden soll; dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Eisenbahnstrecken
mit einer 15 km überschreitenden Länge im DBA-Partnerstaat betrieben
werden. Da dies für die ÖBB nicht der Fall ist, löst z.B. das
Unterhalten von Auslandsrepräsentanzen für die ÖBB keine
Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland aus.
Die neugeordnete ÖBB (Gesellschaft
"Österreichische Bundesbahnen") wurde durch das Bundesbahngesetz 1992,
BGBl. Nr. 825, geschaffen. Sie ist gem. § 1 Abs. 1 eine Gesellschaft mit
eigener Rechtspersönlichkeit, für die subsidiär die Bestimmungen
des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, ohne jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr
Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische
juristische Person öffentlichen
Rechts.
Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter der ÖBB
gezahlten Bezüge, und zwar auch jene an ÖBB-Bedienstete, die in das
privatrechtliche Arbeitsverhältnis zur ÖBB optiert haben, unter
Artikel 10 DBA-Deutschland. Die in den deutschen Repräsentanzen
tätigen Mitarbeiter der ÖBB unterliegen daher der
ausschließlichen Besteuerung in Österreich.
21. Oktober
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AuslandsbetriebstätteGeschäftsleitungKörperschaftKörperschaft des öffentlichen RechtsAuslandsniederlassung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 16/6-IV/4/96
- Stammnummer
- 15377
- Gültig
- 21.10.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF