…Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von…
…da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme erfolgreich abwehren kann - kein Interesse an einem Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Deutschland haben wird. Der umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer…
…ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat. Sofern die wissenschaftliche Qualifikation außer Zweifel steht und seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung das öffentliche Interesse Österreichs an einer Tätigkeit in Österreich bestätigt wird, ist eine Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen nicht nur im Interesse inländischer Universitäten und öffentlicher Forschungseinrichtungen, sondern auch…
…die britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des Fonds zwecks Aufbaues der Deckungsmittel für die Tragung des Pensionsaufwandes) auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Großbritannien an die österreichische Tochtergesellschaft in dem Maße weiterbelastet werden, als sie den Mitarbeitern…
…an der die Auslandsgewinnausschüttung empfangenden inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. An einer Privatstiftung kann es aber keine "Beteiligung" in diesem Sinn gegeben, sodass eine mittelbare Beteiligung über eine Privatstiftung an einer von dieser gegründeten Tochtergesellschaft nicht möglich ist. Selbst wenn daher das gesamte Konstrukt im Interesse…
…dass auch die rechtliche Organisation des Konzerns als Ganzes im Interesse der Muttergesellschaft liegt. Wird im Rahmen der Änderung einer Konzernphilosophie auch eine Änderung der Konzernorganisation in der Weise vorgenommen, dass eine in Österreich tätige Produktionsfirma des internationalen Konzerns an eine US-Gruppe veräußert wird…
…eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die Auffassung vertretbar, dass für die deutsche ARGE keine Mitwirkung an der inländischen Bauausführung vorliegt; dies allerdings nur unter der Voraussetzung…
…nicht auch für solche, die im Interesse der österreichischen Mutter-KG gezahlt werden). Gebäudevermietung: Die von der italienischen OHG an die österreichische GesmbH für die Vermietung des Betriebsgebäudes gezahlten Mieten sind ebenfalls sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei eine allfällige italienische…
Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…
Beteiligt sich ein österreichisches Anlagenbauunternehmen an einem Kraftwerksprojekt in der Türkei, wobei aufgrund der türkischen Gesetzeslage eine Montageversicherung bei einer in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis…
Wird ein australischer Zirkus zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Australien bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung…
…23 Abs. 2 lit. a für die Steuerfreistellung in Österreich geforderte Voraussetzung nicht erfüllt ist. Im Interesse der Rechtssicherheit hält das BM für Finanzen allerdings in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden Gestaltungen derzeit noch an der bisherigen (auf Art. 3 Abs. 2 DBA…
…inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen sorgfältige Erhebungen über alle im gegebenen…
Wird ein italienisches Orchester zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des…
…23 Abs. 2 lit. a für die Steuerfreistellung in Österreich geforderte Voraussetzung nicht erfüllt ist. Im Interesse der Rechtssicherheit hält das BM für Finanzen allerdings in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden Gestaltungen derzeit noch an der bisherigen (auf Art. 3 Abs. 2 DBA…
…Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass…
…verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der…
…Auftrag an die Mitgliedstaaten ergibt, in Fällen einer Zwischenschaltung transparenter Personengesellschaften, also in Fällen in denen von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen (so wie alle anderen Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft) für steuerliche Belange unmittelbar im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehen, die Quellensteuerentlastung zu gewähren. Im Interesse einer…
…von der aus im öffentlichen amerikanischen Interesse und unter vollständiger Kostenübernahme durch die US-Regierung Markterschließungsaufgaben in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika übernommen werden, dann fallen die von dieser Gesellschaft an die in die österreichische Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten Gehälter auch dann nicht…
…wäre diesfalls unerheblich. Sollte hingegen nach den Fremdüblichkeitskriterien der gesamte Lohnaufwand von der österreichischen Muttergesellschaft zu tragen sein (weil die Gesamttätigkeit des Managers in ihrem Interesse gelegen ist), dann dürfte Deutschland aus Sicht des BM für Finanzen keine Besteuerungsrechte an den Bezügen des Managers beanspruchen…