Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1244
Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/98vom 06.04.1998
Wortlaut laut Findok
Bringt der in der Schweiz ansässige
Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese
Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische
Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der
Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl
die Rechtsvoraussetzungen für eine Anwendung von § 48 BAO vor. Ob
allerdings in einem solchen Fall im Rahmen des Ermessens auf
österreichischer Seite eine Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird,
kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen
des Einzelfalles abhängt.
Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei
der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes
österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar
ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von
Steuerausländern auf die Besteuerung verzichtet; denn im allgemeinen ist es
die Aufgabe des Ansässigkeitsstaates, dafür Sorge zu tragen, dass
internationale Doppelbesteuerungen für die in seinem Staatsgebiet lebenden
Bürger beseitigt werden. Keine Steuerentlastungsmaßnahme kann im
Übrigen dann erwartet werden, wenn bei Bestand eines OECD-konformen
Doppelbesteuerungsabkommens der österreichische Besteuerungsanspruch nicht
verloren ginge.
6. April
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/10-IV/4/98
- Stammnummer
- 28382
- Gültig
- 06.04.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF