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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3196

Auslagerung von Konzerndienstleistungen in eine zentrale Dienstleistungsgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3411-IV/4/2010vom 09.12.2010

Wortlaut laut Findok

Werden von einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die Dienstleistung nicht zum Unternehmensgegenstand des Dienstleisters gehört und dass sie sich für ihn als bloße Nebenleistung darstellt (VPR 2010 Rz 80). Dies trifft für eine Konzerngesellschaft aber nicht zu, wenn für sie diese Dienstleistungserbringung den Kernaufgabenbereich bildet. Allerdings kann eine bloße Kostenweiterbelastung durch Abschluss eines Kostenverteilungsvertrages erwirkt werden. Denn Gegenstand eines Kostenverteilungsvertrages können auch Verwaltungsdienstleistungen sein (VPR 2010 Rz 112) und es kann die Leistungserbringung auch lediglich von einer einzigen am Kostenpoolungsvertrag teilnehmenden Konzerngesellschaft erbracht werden (VPR 2010 Rz 114). Wesentlich ist, dass die Leistungserbringung im Interesse aller am Kostenverteilungsvertrag teilnehmenden Gesellschaften gelegen ist und dass diese daher eine Interessengemeinschaft bilden, in der sie die Leistungen in wirtschaftlich gleicher Weise nutzen (VPR 2010 Rz 114 und Rz 116). Bundesministerium für Finanzen, 9. Dezember 2010

Normen und Schlagworte

DienstleistungsverrechnungKostenverteilungsvertragVerwaltungsdienstleistungenFremdvergleichsgrundsatz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3411-IV/4/2010
Stammnummer
50961
Gültig
09.12.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF