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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 853

Anrechnung einer türkischen Versicherungssteuer

geltende FassungEAS-AuskunftA 1379/6/1-IV/4/95vom 04.04.1996

Wortlaut laut Findok

Beteiligt sich ein österreichisches Anlagenbauunternehmen an einem Kraftwerksprojekt in der Türkei, wobei aufgrund der türkischen Gesetzeslage eine Montageversicherung bei einer in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis zur österreichischen Versicherungssteuer zu einer Doppelbesteuerung. Hat das Bundesministerium für Finanzen in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungsfluchtsteuer gem. § 6 Abs. 4 VersStG positiv erledigt, dann erscheint damit gemäß § 6 Abs. 5 VersStG bereits dokumentiert, dass die die österreichische Versicherungssteuerpflicht auslösende Auslandsaktivität im allgemeinen handels- oder wirtschaftspolitischen Interesse Österreichs gelegen ist. Bei im österreichischen Interesse gelegenen Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen entspricht es der Praxis des BM für Finanzen nach Maßgabe der gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten störende internationale Doppelbesteuerungen jeglicher Art zu beseitigen. Das BM für Finanzen ist daher in Fällen dieser Art über Antrag bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO eine Anrechnung der türkischen Versicherungssteuer auf die österreichische Versicherungssteuer zuzulassen. 4. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnrechnungAnrechnung der ausländischen Steuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 1379/6/1-IV/4/95
Stammnummer
16178
Gültig
04.04.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF