Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1388
Arbeitgeberbeiträge an die britische Konzern-Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskunftH 66/2-IV/4/98vom 22.12.1998
Wortlaut laut Findok
Erlangen die Mitarbeiter der
österreichischen Tochtergesellschaft eines britischen Konzerns
Pensionsanwartschaftsansprüche gegenüber dem britischen
internationalen Pensionsfonds des Konzerns und ist dieser Fonds einer
inländischen Pensionskasse vergleichbar, so ist es sachgerecht, dass die
britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen
Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des
Fonds zwecks Aufbaues der Deckungsmittel für die Tragung des
Pensionsaufwandes) auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Großbritannien an
die österreichische Tochtergesellschaft in dem Maße weiterbelastet
werden, als sie den Mitarbeitern der österreichischen Tochtergesellschaft
anteilsmäßig zuzurechnen sind.
Der Fall ist hiebei aus österreichischer Sicht so zu
sehen, dass der österreichische Arbeitgeber (die Tochtergesellschaft) einem
Dritten (dem als eigene Rechtsperson eingerichteten britischen Pensionsfonds) im
Umlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte
Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der
österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt. Derartige Zahlungen
unterliegen nicht den Einschränkungen des § 14 EStG 1988
(vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen
Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14
Abs. 8 EStG 1988 bei der österreichischen Tochtergesellschaft zu erfolgen
haben; siehe hiezu auch EAS 765).
Anders als in EAS 765, dürften diese im Interesse der
Pensionsvorsorge für die Mitarbeiter der österreichischen
Tochtergesellschaft geleisteten Zahlungen aber in dem Maße, in dem der
Freibetrag des § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG 1988 (Zukunftssicherung)
überschritten wird, einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem
Dienstverhältnis für die Mitarbeiter darstellen (gegebenenfalls wird
hiebei die Besteuerungsgrundlage für den einzelnen Arbeitnehmer im
Schätzungsweg zu ermitteln sein). Denn in EAS 765 ging es um einen Fall, in
dem ein ausländischer Arbeitgeber für sein nach Österreich
entsandtes Personal (Expatriates) die seinerzeit verbindlich eingegangen
Pensionsverpflichtungen weiterhin aufrechterhalten hat. Im Fall der EAS 765
stellten daher die im Umlageweg der österreichischen Gesellschaft
angelasteten Vorsorgezahlungen für den Arbeitnehmer "nichtsteuerbare"
Bezugsteile im Sinn des § 26 Z 7 lit. b EStG 1988 dar; dies deshalb, weil
diese Bestimmung nicht auf Zahlungen an ehemalige inländische "frühere
Arbeitgeber" eingeschränkt ist, sodass sie auch für die im
Konzernumlageweg an die ausländische Muttergesellschaft geleisteten
Arbeitgeberbeiträge gilt.
Im vorliegenden Fall der EAS 1388 geht es aber einerseits
nicht um Expatriates, sondern um die österreichischen Mitarbeiter der
inländischen Tochtergesellschaft; andererseits bestehen die
Pensionsansprüche nicht gegenüber einem ehemaligen Arbeitgeber,
sondern gegenüber einem von ihm verschiedenen Rechtsträger,
nämlich gegenüber der ausländischen Pensionskasse. § 26 Z 7
lit. b EStG 1988 ist demnach unanwendbar; aber auch aus § 26 Z 7 lit. a
EStG 1988 kann keine "Nichtsteuerbarkeit" abgeleitet werden, da nach der
letztgenannten Bestimmung Arbeitgeberleistungen an ausländische
Pensionskassen nur dann aus der Steuerpflicht ausgenommen wären, wenn sie
auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind.
22. Dezember
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- § 14 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 26 Z 7 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 26 Z 7 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
DienstgeberbeiträgePensionskassenPensionsanwartschaftsansprücheUmlageverfahrenZukunftssicherungVorteil aus dem Dienstverhältnis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 66/2-IV/4/98
- Stammnummer
- 30098
- Gültig
- 22.12.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF