Findok · EAS-Auskünfte
EAS 798
Dienstnehmer einer aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen US-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftU 2/1-IV/4/96vom 29.01.1996
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine nicht auf Gewinnerzielung
ausgerichtete US-Gesellschaft, die als Vertragspartner zweier amerikanischer
Ministerien tätig ist und deren Aufsicht unterliegt, in Österreich
eine Niederlassung, von der aus im öffentlichen amerikanischen Interesse
und unter vollständiger Kostenübernahme durch die US-Regierung
Markterschließungsaufgaben in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika
übernommen werden, dann fallen die von dieser Gesellschaft an die in die
österreichische Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten
Gehälter auch dann nicht unter Artikel XI DBA-USA (Steuerzuteilungsregel
für öffentliche Bezüge), wenn diese Gehälter aus Mitteln
gezahlt werden, die die US-Regierung für die Realisierung dieser Projekte
zur Verfügung gestellt hat. Denn die Gehälter der Dienstnehmer werden
auch dann vom (privatrechtlichen) Arbeitgeber gezahlt, wenn dieser berechtigt
ist, sie an seine Auftraggeber (im vorliegenden Fall zwei US-Ministerien)
weiterzuverrechnen; denn hiedurch werden die Arbeitgebergehälter nicht zu
öffentlichen Bezügen. Die Verpflichtung zur Vornahme eines
österreichischen Lohnsteuerabzuges wird daher in einem derartigen Fall
durch das DBA-USA nicht berührt. (U 2/1-IV/4/96 v. 29.1.96).
29.
Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- U 2/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16443
- Gültig
- 29.01.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF