Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…
…nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
Pensionen, die von österreichischen Arbeitgebern an in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger…
Erlangen die Mitarbeiter der österreichischen Tochtergesellschaft eines britischen Konzerns Pensionsanwartschaftsansprüche gegenüber dem britischen internationalen Pensionsfonds des Konzerns und ist dieser Fonds einer inländischen Pensionskasse vergleichbar, so ist es sachgerecht, dass die britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des Fonds…
Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…
…GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder…
…§ 41 des genannten Gesetzes alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, wobei auch ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer als in Österreich beschäftigt gilt. Für die Tätigkeit der russischen Ortskräfte des Hilfsstützpunktes in Rußland besteht allerdings keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages, da das…
…deren Vermeidung unterbrochen werden, wenn die Herstellung des abkommenskonformen Rechtszustandes in einem Veranlagungsverfahren vorgenommen wird und dem Arbeitgeber darüber Belege zukommen. Auf die Dienstgeberbeitragspflicht und im gegebenen Zusammenhang auch auf die Kommunalsteuerpflicht der Muttergesellschaft wirkt sich das DBA-Großbritannien nicht aus. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte; siehe EAS 1743). Daher unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag…
…wenn ein deutscher Arbeitgeber einen deutschen Dienstnehmer nach Österreich entsendet; der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß …
…8 Abs. 1 (im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern) Deutschland zugewiesen ist und folglich Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist. Eine andere Rechtslage besteht in Bezug auf die Dienstgeberbeitragspflicht. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, sodaß sich…
…Österreich verpflichtet werden kann. Da allerdings der sachliche Anwendungsbereich des DBA-Indien nicht die Kommunalsteuer erfasst, richtet sich deren Erhebung ausschließlich nach inländischem Recht und wird abkommensrechtlich nicht untersagt. Gleiches gilt für die Dienstgeberbeitragspflicht. Das für die computertechnische Beratung geleistete Entgelt unterliegt gem. § 98 Abs…
…des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in § 81 EStG verwendete Ausdruck "eine vom Arbeitgeber unterhaltene" Einrichtung kann nicht so…
…Teil des Arbeitslohnes, der die Arbeitsleistung in der deutschen "Betriebstätte" des österreichischen Lieferunternehmens abdeckt, nicht der österreichischen Kommunalsteuer unterliegen. Für die Tätigkeit des Dienstnehmers in Deutschland besteht auch keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), da das diesbezüglich…
Wurde ein Dienstnehmer mit Lebensmittelpunkt in Österreich von seinem österreichischen Dienstgeber ab 1. Jänner 2001 für die Dauer von drei Jahren nach Kasachstan entsandt und übt er dort im Jahr 2002 ein Aktien-Optionsrecht aus, das ihm 1997 eingeräumt worden ist, dann unterliegen die hierbei…
Wird ein US-Staatsbürger von seinem amerikanischen Dienstgeber für einige Jahre nach Österreich zu einer österreichischen Konzerngesellschaft entsendet, so tritt für ihn hiedurch eine "Doppelansässigkeit" ein, die in den USA kraft US-Staatsbürgerschaft und in Österreich kraft inländischem Wohnsitz zur unbeschränkten Steuerpflicht führt. Gemäß…
Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…
…Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Zeitraum Jänner 1988 bis August 1991 nach Österreich entsendet und erfolgt im August 1993 durch das österreichische Finanzamt die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so ist der Auffassung beizupflichten…
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…