Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1739
Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/00vom 17.10.2000
Wortlaut laut Findok
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter
mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast
ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber
über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum
Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind
im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen.
Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im
Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet
beschäftigt.
17. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 41 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/58-IV/4/00
- Stammnummer
- 26182
- Gültig
- 17.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF