Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1914
DBA-Liechtenstein gilt nicht für den Dienstgeberbeitrag
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/01vom 17.08.2001
Wortlaut laut Findok
Der
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt
nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel
2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur
Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches"
betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im
Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden sind.
17. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 3 lit. a DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 1923
- Gültig
- 17.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF