Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1582
25%-Geschäftsführer an deutscher und österreichischer GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftA 489/1-IV/4/99vom 05.01.2000
Wortlaut laut Findok
Ist eine in Deutschland ansässige
Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch
an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH
jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt
Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten.
Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen
Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der
österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen
Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten
österreichischen Abgaben abgeleitet werden.
05.
Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 489/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2834
- Gültig
- 05.01.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF