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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 841

Nach Deutschland fließende Dienstgeberpensionen

geltende FassungEAS-AuskunftV 14/2-IV/4/96vom 13.03.1996

Wortlaut laut Findok

Pensionen, die von österreichischen Arbeitgebern an in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig ist. Diesbezügliche Nachweise werden von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PensionRentenSteuerfreistellungAnsässigkeitNachweisAnsässigkeitsnachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 14/2-IV/4/96
Stammnummer
15715
Gültig
13.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF