Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1851
5-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/01vom 17.05.2001
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Deutschland ansässiger
Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich
für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß
Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens
das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen
Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt)
Steuerbefreiung zu gewähren.
Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage-Klausel" des
Art. 9 Abs. 2 kommt nicht zur Anwendung, da kein deutscher Arbeitgeber die
Kurzzeitentsendung nach Österreich vornimmt. Denn Arbeitgeber kann immer
nur eine "Person" sein, nicht aber ein unselbständiger Teil einer Person,
wie die deutsche Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft (siehe BFH v.
29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513).
In Österreich ist in einem solchem Fall allerdings nur
dann eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die für
beschränkt Steuerpflichtige maßgebende Jahreseinkommensschwelle des
§ 42 Abs. 2 EStG von S 50.000,- überschritten wird. Der Fall kann
daher zu einer (legalen) Doppelnichtbesteuerung führen.
17. Mai
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- § 42 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 512/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2137
- Gültig
- 17.05.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF