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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1851

5-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma

geltende FassungEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/01vom 17.05.2001

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage-Klausel" des Art. 9 Abs. 2 kommt nicht zur Anwendung, da kein deutscher Arbeitgeber die Kurzzeitentsendung nach Österreich vornimmt. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine "Person" sein, nicht aber ein unselbständiger Teil einer Person, wie die deutsche Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft (siehe BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). In Österreich ist in einem solchem Fall allerdings nur dann eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die für beschränkt Steuerpflichtige maßgebende Jahreseinkommensschwelle des § 42 Abs. 2 EStG von S 50.000,- überschritten wird. Der Fall kann daher zu einer (legalen) Doppelnichtbesteuerung führen. 17. Mai 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Dienstgeberentsendung183-Tage-FristJahreseinkommensschwelleDoppelnichtbesteuerung (legale)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 512/1-IV/4/01
Stammnummer
2137
Gültig
17.05.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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