…Lebensunterhalt in Paris zu bestreiten, ist eine Kürzung der steuerpflichtigen Einnahmen um derartige Aufwendungen nicht möglich, da es sich hierbei um Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt, denen keine steuerliche Abzugsfähigkeit zukommt. 11. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus…
…3 der Gehaltskosten, einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der…
…dass der den Nichtkünstlerteil (gemeint: jener Teil von Aktivitäten, die nicht von Artikel 17 DBA erfasst sind) erbringende Vertragspartner des österreichischen Veranstalters keine auch an die Künstler weiterfließenden Vergütungsteile erhält und andererseits, dass keine Verlagerung von Aufwendungen der Künstler an den österreichischen Veranstalter eintritt (der…
Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien, Rz 201 können bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Frage, ob in einem solchen Fall und wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an…
…Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : |…
…Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertenden Gesellschaftervorteil geführt hat; zutreffendenfalls würde sodann in dem betreffenden Ausmaß auf österreichischer Seite steuerliche Nichtabzugsfähigkeit der aus Deutschland hereinbelasteten Aufwendungen bei der…
…Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu, der die Erlöse aus dem Kartenverkauf namens des belgischen Unternehmens vereinnahmt, ist daher umsatzsteuerlich der Kartenerlös nicht als Umsatz…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des…
…in die österreichische Besteuerungsgrundlage eingehen und andererseits Aufwendungen mit Betriebsausgabencharakter nicht auszuscheiden sind. Eine nachgewiesene ausländische Besteuerung würde in Österreich nach den üblichen Grundsätzen auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Im Verhältnis zu Indien wären die Preisgelder aus der Sicht des österreichischen Rechtes dem Artikel III…
…in einem Veranlagungsverfahren eine Besteuerung auf der Grundlage des erzielten Reingewinnes zu erwirken. Es liegt hierbei im Wesen einer abkommensrechtlich zulässigen Bruttoabzugssteuer (bezüglich der Zulässigkeit einer solchen siehe Z. 10 des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA), dass Aufwendungen des Theaters die Steuerbemessungsgrundlage nicht…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des…
…der lizenzierten Rechte weiterzugeben. Den beiden Gesellschaftern stehen dagegen keine Anrechnungsmöglichkeiten zu. Durch die Bezahlung der beiden Autoren vermindern sich die steuerpflichtigen Lizenzeinkünfte der Gesellschaft auf 460 (900 + 100 - 270 - 270 = 460). Die davon erhobene österreichische Körperschaftsteuer wäre - falls keine weiteren Aufwendungen mit der…
…Aufwendungen liegt als BEILAGE 1 bei). 3. Jedes Orchestermitglied hat durch eigenhändige Unterschrift bestätigt, dass in diesem Kalenderjahr in Österreich keine Einkünfte erzielt werden, die den Betrag von 2.000 EURO überschreiten und dass es andernfalls eine diesbezügliche Meldung an den österreichischen Veranstalter abgibt, der…
…den Steueroasen zuziehende Personen, alle Aufwendungen, die mit ihren unbesteuerten Steueroaseneinkünften zusammenhängen, mit dem in Österreich steuerpflichtigen Einkommen saldieren dürfen. Österreich könnte sich mit einer derartigen Vorgangsweise möglicherweise sogar dem internationalen Vorwurf der Handhabung einer "unfairen Steuerpraktik" aussetzen, weil es damit ermöglicht, positive Einkünfte anderer…
…der einem Verlustvortrag in Österreich entgegenstehen könnte (Anwendung des Diskriminierungsverbotes). Denn eine Verweigerung des Verlustvortrages auf österreichischer Seite hätte diesfalls die Wirkung einer diskriminierenden Doppelbesteuerung. Ein Problem könnte sich aber dann ergeben, wenn zB das Gesamtergebnis (unter Berücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen) nach italienischem Recht schlussendlich…
…zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Hiebei würde eine sonst eintretende doppelte Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen (einerseits im Verlustentstehungsjahr und ein zweitesmal im Jahr der Verlustverwertung in Großbritannien mit einer daraus resultierenden geringeren Steueranrechnung in Österreich) ein Fall einer Doppelbesteuerung erblickt werden; die in Folgejahren …
…Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen. Sollte Italien in rechtsrichtiger Anwendung seines innerstaatlichen Rechts diese Besteuerung auf Bruttobasis vornehmen und die angefallenen Aufwendungen (insb…
…allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: