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EAS 836Thesaurierende französische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 13/1-IV/4/9611.03.1996

…Lebensunterhalt in Paris zu bestreiten, ist eine Kürzung der steuerpflichtigen Einnahmen um derartige Aufwendungen nicht möglich, da es sich hierbei um Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt, denen keine steuerliche Abzugsfähigkeit zukommt. 11. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 606Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/46/1-IV/4/9527.03.1995

…sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…3 der Gehaltskosten, einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der…

EAS 2254Kontraktsplitting bei Koproduktion mit deutschem Privattheater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/2-IV/4/0310.03.2003

…dass der den Nichtkünstlerteil (gemeint: jener Teil von Aktivitäten, die nicht von Artikel 17 DBA erfasst sind) erbringende Vertragspartner des österreichischen Veranstalters keine auch an die Künstler weiterfließenden Vergütungsteile erhält und andererseits, dass keine Verlagerung von Aufwendungen der Künstler an den österreichischen Veranstalter eintritt (der…

EAS 424Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/26/1-IV/4/9405.04.1994

  Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien, Rz 201 können bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Frage, ob in einem solchen Fall und wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an…

EAS 1656Bei der deutschen Künstler-Abzugsbesteuerung unberücksichtigt gebliebene Betriebsausgaben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 342/1-IV/4/0016.05.2000

…Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 2425Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/0413.02.2004

…den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : |…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

…Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertenden Gesellschaftervorteil geführt hat; zutreffendenfalls würde sodann in dem betreffenden Ausmaß auf österreichischer Seite steuerliche Nichtabzugsfähigkeit der aus Deutschland hereinbelasteten Aufwendungen bei der…

EAS 1400Inländische Konzertveranstalter als bloßer Dienstleister eines ausländischen Veranstalters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 29/1-IV/4/9911.01.1999

…Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu, der die Erlöse aus dem Kartenverkauf namens des belgischen Unternehmens vereinnahmt, ist daher umsatzsteuerlich der Kartenerlös nicht als Umsatz…

EAS 1292Griechische Staatsanleihezinsen; wirtschaftlicher Zinsenbegriff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/57-IV/4/9813.07.1998

…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des…

EAS 1018International tätiger österreichischer Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/10-IV/4/9728.02.1997

…in die österreichische Besteuerungsgrundlage eingehen und andererseits Aufwendungen mit Betriebsausgabencharakter nicht auszuscheiden sind. Eine nachgewiesene ausländische Besteuerung würde in Österreich nach den üblichen Grundsätzen auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Im Verhältnis zu Indien wären die Preisgelder aus der Sicht des österreichischen Rechtes dem Artikel III…

EAS 1987Argentinisches Non-Profit-Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0228.01.2002

…in einem Veranlagungsverfahren eine Besteuerung auf der Grundlage des erzielten Reingewinnes zu erwirken. Es liegt hierbei im Wesen einer abkommensrechtlich zulässigen Bruttoabzugssteuer (bezüglich der Zulässigkeit einer solchen siehe Z. 10 des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA), dass Aufwendungen des Theaters die Steuerbemessungsgrundlage nicht…

EAS 1417Spanische Staatsanleihezinsen; wirtschaftlicher Zinsenbegriff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/2-IV/4/9908.02.1999

…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des…

EAS 2722Japanische Lizenzeinnahmen einer inländischen Kulturmanagement-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0205-IV/4/200628.04.2006

…der lizenzierten Rechte weiterzugeben. Den beiden Gesellschaftern stehen dagegen keine Anrechnungsmöglichkeiten zu. Durch die Bezahlung der beiden Autoren vermindern sich die steuerpflichtigen Lizenzeinkünfte der Gesellschaft auf 460 (900 + 100 - 270 - 270 = 460). Die davon erhobene österreichische Körperschaftsteuer wäre - falls keine weiteren Aufwendungen mit der…

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…Aufwendungen liegt als BEILAGE 1 bei). 3. Jedes Orchestermitglied hat durch eigenhändige Unterschrift bestätigt, dass in diesem Kalenderjahr in Österreich keine Einkünfte erzielt werden, die den Betrag von 2.000 EURO überschreiten und dass es andernfalls eine diesbezügliche Meldung an den österreichischen Veranstalter abgibt, der…

EAS 2178Nachträgliche Auslandsaufwendungen nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/3-IV/4/0210.12.2002

…den Steueroasen zuziehende Personen, alle Aufwendungen, die mit ihren unbesteuerten Steueroaseneinkünften zusammenhängen, mit dem in Österreich steuerpflichtigen Einkommen saldieren dürfen. Österreich könnte sich mit einer derartigen Vorgangsweise möglicherweise sogar dem internationalen Vorwurf der Handhabung einer "unfairen Steuerpraktik" aussetzen, weil es damit ermöglicht, positive Einkünfte anderer…

EAS 2290Zwischenstaatliche Gewinnermittlungsunterschiede bei einer inländischen Bauaufsichtsniederlassung einer italienischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/20-IV/4/0310.06.2003

…der einem Verlustvortrag in Österreich entgegenstehen könnte (Anwendung des Diskriminierungsverbotes). Denn eine Verweigerung des Verlustvortrages auf österreichischer Seite hätte diesfalls die Wirkung einer diskriminierenden Doppelbesteuerung. Ein Problem könnte sich aber dann ergeben, wenn zB das Gesamtergebnis (unter Berücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen) nach italienischem Recht schlussendlich…

EAS 1436Österreichische KG mit britischer Betriebstätte und deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 13/1-IV/4/9912.04.1999

…zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Hiebei würde eine sonst eintretende doppelte Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen (einerseits im Verlustentstehungsjahr und ein zweitesmal im Jahr der Verlustverwertung in Großbritannien mit einer daraus resultierenden geringeren Steueranrechnung in Österreich) ein Fall einer Doppelbesteuerung erblickt werden; die in Folgejahren …

EAS 1945Italienischer Immobilienbesitz einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/3-IV/4/0105.11.2001

…Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen. Sollte Italien in rechtsrichtiger Anwendung seines innerstaatlichen Rechts diese Besteuerung auf Bruttobasis vornehmen und die angefallenen Aufwendungen (insb…

EAS 1861Verlustvortrag nach KG-Einbringung durch deutsche Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/6-IV/4/0107.06.2001

…allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: