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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1861

Verlustvortrag nach KG-Einbringung durch deutsche Gesellschafter

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/6-IV/4/01vom 07.06.2001

Wortlaut laut Findok

  Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 auf die übernehmende österreichische Kapitalgesellschaft über; allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

MitunternehmerschaftenStiftungenEinbringungenÜbergang des Verlustvortragsrechts

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/6-IV/4/01
Stammnummer
26202
Gültig
07.06.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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