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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1945

Italienischer Immobilienbesitz einer österreichischen GmbH

geltende FassungEAS-AuskunftW 693/3-IV/4/01vom 05.11.2001

Wortlaut laut Findok

Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen. Sollte Italien in rechtsrichtiger Anwendung seines innerstaatlichen Rechts diese Besteuerung auf Bruttobasis vornehmen und die angefallenen Aufwendungen (insb. Gebäudeabschreibungen und Fremdfinanzierungszinsen) nicht zum Abzug zulassen, dann wird hiedurch die Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen im Rahmen der österreichischen Körperschaftsteuerveranlagung der GmbH nicht beeinträchtigt. Denn mit Italien wird das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, sodass die nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VermietungseinkünfteNetto-Mieteinkünfte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 693/3-IV/4/01
Stammnummer
1958
Gültig
05.11.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF