Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1242
Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/98vom 30.03.1998
Wortlaut laut Findok
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich anzuerkennen ist. Zutreffendenfalls ist sodann weiter zu erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Gesellschaften fremdverhaltenskonform gestaltet sind; denn die Unterstützung der deutschen Muttergesellschaft durch ihre österreichische Tochtergesellschaft kann nur entweder auf der Grundlage eines Assistenzvertrages oder eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften erfolgen. In diesem Fall ist es daher sachgerecht, dass die deutsche Gesellschaft eine Assistenzvergütung (oder eine idR niedriger zu bemessende Arbeitskräftegestellungsvergütung) an ihre österreichische Tochtergesellschaft zahlt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann allerdings keine Aussage darüber abgegeben werden, in welcher Höhe diese Vergütung im konkreten Besteuerungsfall anzusetzen ist. Ob daher in einem bestimmten Besteuerungsfall Fremdverhaltenskonformität vorliegt, wenn diese Vergütung so bemessen wird, dass 2/3 der Gehaltskosten, einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ-Kosten) von der deutschen Gesellschaft ersetzt werden, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wesentlich ist, dass mit der Vergütung alle Aufwendungen der inländischen Gesellschaft abgegolten werden, die zugunsten der deutschen Gesellschaft angefallen sind; der Ansatz eines Gewinnaufschlages ist auf der Grundlage von Z 7.34 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 122/1997, nicht zwingend erforderlich.
Ist der Fall nach innerstaatlichem Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft als Arbeitgeber betrachtet, für die der Gesellschafter tätig ist. Wie dieser Qualifikationskonflikt zu lösen ist, kann dem BMF-Erlass vom 16.2.1998, AÖF Nr. 70/1998, entnommen werden.
30. März 1998
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
verbundene GesellschaftenFremdverhaltenskonformitätFremdverhaltensgrundsatzfremdübliche GestaltungenAssistenzvertragAssistenzverträgeArbeitsgestellungsvertragArbeitsgestellungsverträgeAufwandsabgeltungOECD-Verrechnungspreisgrundsätze
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 472/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 28381
- Gültig
- 30.03.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF