Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
In EAS 3041 wurde die Ansicht vertreten, dass im Fall eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrages der von den Arbeitsgestellungsvergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug aus wirtschaftlicher Sicht gesehen eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der…
…sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Flugunternehmens befindet, das wäre im vorliegenden Fall: Österreich. Wird das durchwegs im Ausland ansässige Bordpersonal für jeden internationalen Flug mittels eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrages von einer zypriotischen Gesellschaft angemietet, ist damit das wesentliche Tatbestandsbild des Artikels 15 Abs…
…sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Vertrieb durch Übernahme der Verkaufsleitung zu unterstützen oder c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Von der gewählten Gestaltung, die im übrigen die steuerliche Anerkennung der…
…Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Aufbau der Organisations- und Vertriebsstruktur durch zwei Jahre hindurch zu unterstützen oder c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens ist es nicht möglich, in diesem…
…erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Gesellschaften fremdverhaltenskonform gestaltet sind; denn die Unterstützung der deutschen Muttergesellschaft durch ihre österreichische Tochtergesellschaft kann nur entweder auf der Grundlage eines Assistenzvertrages oder eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften erfolgen. In diesem Fall ist es daher sachgerecht, dass…
Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…
Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…
In EAS 3041 wurde die Ansicht vertreten, dass im Fall eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrages der von den Arbeitsgestellungsvergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht…
…der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2012 erhoben Einwand anlangt, es wäre von der Abgabenbehörde zu prüfen gewesen, ob nicht ein atypischer Arbeitsgestellungsvertrag vorliege, demzufolge die Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Betrachtung als solche des Gestellungsnehmers (Bw.) zu qualifizieren seien, ist ausführen, dass dieser im Hinblick auf…
…dann ist vorweg zu klären, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Konzernunternehmen stattfindet. Bejahendenfalls bleibt die österreichische Konzerngesellschaft weiterhin der steuerliche Arbeitgeber und ist daher zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die slowakische Gesellschaft eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung leistet. Gemäß Artikel…
…zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll, dann stellt dies ein atypisches Element für einen Arbeitsgestellungsvertrag dar. Denn nach LStR 2002 Rz 923 findet im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages die (gesamte) Entlohnung durch den Arbeitskräftegesteller statt. Es bedarf daher einer genaueren Sachverhaltsanalyse, ob im gegenständlichen Fall die…
…in ihren Diensten stehenden Geschäftsführern seitens einer deutschen Konzerngesellschaft im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages ein Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft als weiterer Geschäftsführer zur Verfügung gestellt und kann auf der Grundlage der österreichischen Lohnsteuerrichtlinien dieser Arbeitsgestellungsvertrag auch steuerlich anerkannt werden (erforderlichenfalls wäre im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft nach …
…sondern der Arbeitskräftegesteller als Arbeitgeber anzusehen (LStR 2002 Rz 923). Wird daher ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages zu einer konzernzugehörigen Gesellschaft in Tschechien in der Weise entsandt, dass er zwei Tage pro Woche in Tschechien für die tschechische…
…der Fall so zu sehen sein, dass die österreichische Gesellschaft der einzige Arbeitgeber des Verkaufsleiters ist und dass er im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der österreichischen der deutschen Kapitalgesellschaft zwecks Wahrnehmung der erwähnten Geschäftsführerfunktion zur Verfügung gestellt worden ist (Arbeitskräftegestellung), dann unterliegen die gesamten von…
…wirtschaftlichen Realität die Gestaltungsmerkmale eines Dienstverhältnisses zum inländischen Luftfahrtunternehmen vorliegen, dann müssen die steuerlichen Folgen dieser wirtschaftlich gegebenen Sachlage entsprechen. Für eine Beurteilung dieser Abgrenzungsfragen sind in Fällen internationaler Arbeitsgestellungsverträge die einschlägigen von der OECD aufgestellten Kriterien maßgebend, wie sie im BMF-Erlass AÖF Nr…
…Geschäftsführung der österreichischen Tochtergesellschaft vorliegt (Aktivleistung der tschechischen Muttergesellschaft). Die Entscheidung, ob der Arbeitsgestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen oder bloß als formale äußere Gestaltung der angestrebten Einwirkung auf die Geschäftsführung zu werten ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS…
…Steuerfreistellung unabhängig davon, ob der italienische Dienstnehmer für die "Österreich-Bezüge" in Italien eine Pauschalbesteuerung erwirken kann oder nicht. Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die Vereinbarung zwischen den beiden Kapitalgesellschaften nicht als Arbeitsgestellungsvertrag, sondern als Dienstleistungsvertrag zu werten wäre. In diesem Fall…