Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2707
Konzernentsendung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/2006vom 03.03.2006
Wortlaut laut Findok
Entsendet ein Vorarlberger Unternehmen
einen Mitarbeiter für zwei bis drei Jahre zu einem slowakischen
Konzernunternehmen, damit dieser dort die Position eines Betriebsleiters
einnimmt, dann ist vorweg zu klären, ob dies auf der Grundlage eines
Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Konzernunternehmen stattfindet.
Bejahendenfalls bleibt die österreichische Konzerngesellschaft weiterhin
der steuerliche Arbeitgeber und ist daher zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die slowakische Gesellschaft eine
fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung leistet.
Gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR sind die
Lohnbezüge in Österreich steuerfrei zu stellen, soweit sie auf die in
der Slowakei ausgeübte Tätigkeit entfallen und soweit nicht die
"183-Tage-Klausel" des DBA-CSSR zur Anwendung kommt.
Da die inländische Ansässigkeit des Mitarbeiters
während der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit offensichtlich nicht
verloren geht, kann die Steuerfreistellung begrifflich nicht von der
Voraussetzung abhängen, dass in der Slowakei eine
Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Werden die Bezüge
allerdings in der Slowakei nicht zur Gänze der Besteuerung unterzogen, dann
erhebt sich die Frage, ob die Differenzbeträge tatsächlich eine
Abgeltung für die auf slowakischem Gebiet ausgeübte Tätigkeit
darstellen; denn die Nichterfassung in der Slowakei könnte beispielsweise
darauf zurückzuführen sein, dass darin eine Abgeltung für
Tätigkeiten in Drittstaaten enthalten ist. Die Weigerung der Vorlage eines
slowakischen Besteuerungsnachweises könnte daher auf Seiten der
österreichischen Steuerbehörde die Vermutung nähren, dass die
DBA-Steuerfreistellung nicht zur Gänze gerechtfertigt ist. Steht der
abkommensrechtliche Anspruch auf Steuerbefreiung in Österreich allerdings
zweifelsfrei fest, dann lässt die steuerliche Nichterfassung in der
Slowakei keinen österreichischen Besteuerungsanspruch aufleben; denn das
Abkommen enthält keine "subject-to-tax-Klausel".
Bundesministerium für Finanzen, 3. März
2006
Normen und Schlagworte
- DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0094-IV/4/2006
- Stammnummer
- 22380
- Gültig
- 03.03.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF