Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1436
Österreichische KG mit britischer Betriebstätte und deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskunftE 13/1-IV/4/99vom 12.04.1999
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine österreichische
GmbH&CoKG mit deutschen Gesellschaftern in Großbritannien eine
Betriebstätte, dann besteht die Möglichkeit, eine sonst
abkommensrechtlich in solchen Dreiecksverhältnissen durch das DBA-Ö/D
nicht behobene Doppelbesteuerung im Wege einer auf § 48 BAO gestützten
Anrechnung der aliquoten britischen Betriebstättensteuer auf die von den
deutschen Gesellschaftern erhobene österreichischen
Einkommen(Körperschaft)steuer anzurechnen. Bei Bedarf könnte die nach
§ 48 BAO ausgesprochene Steuerentlastung auch die Verlustverwertung
allfälliger britischer Anlaufverluste miteinschließen, soweit dies
zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Hiebei würde eine
sonst eintretende doppelte Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden
Aufwendungen (einerseits im Verlustentstehungsjahr und ein zweitesmal im Jahr
der Verlustverwertung in Großbritannien mit einer daraus resultierenden
geringeren Steueranrechnung in Österreich) ein Fall einer Doppelbesteuerung
erblickt werden; die in Folgejahren (bei Anfallen britischer
Betriebstättengewinne) stattfindende britische Verlustverwertung
dürfte damit aber in dem oder den betreffenden Folgejahren nicht auf die in
Österreich anzusetzenden britischen Betriebstätteneinkünfte
durchschlagen.
Für jene deutschen Gesellschafter, die in
Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, ergibt sich die
Anrechenbarkeit der britischen Steuer bereits aus dem
DBA-Ö/Großbritannien und die Verwertbarkeit der britischen Verluste
aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht.
12. April
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 13/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7379
- Gültig
- 12.04.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF