…jeglicher Art zu beseitigen. Das BM für Finanzen ist daher in Fällen dieser Art über Antrag bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO eine Anrechnung der türkischen Versicherungssteuer auf die österreichische Versicherungssteuer zuzulassen. 4. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…000,- bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG…
…wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching Credit). Im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite (BStBl. I…
…werden. Maßnahmen nach § 48 BAO zur Anrechnung einer US-Steuer können daher nur bis Ende 1998 ergriffen werden. Falls der US-Staatsbürger sich beruflich auch in den USA aufhält und diesfalls sonach die Quelle seiner Einkünfte nicht nur in den osteuropäischen Staaten, sondern auch in…
…dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern dar. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben…
…entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische Steuer vorhanden ist, die durch die Anrechnung gekürzt werden könnte. 5…
…dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der…
…in der Folge diese Beteiligungen tatsächlich veräußern, könnte eine steuerliche Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO in Erwägung gezogen werden; keine derartige Entlastungsmaßnahme könnte aber zu dem Zweck ergriffen werden, die österreichische Erbschaftssteuer durch Anrechnung einer kanadischen Einkommensteuer zu kürzen. 5. September 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…erlassen worden wären, die eine Matching-Credit-Verpflichtung auf Grund des DBA zur Folge hätten. Unter den gegebenen Umständen kann daher nicht bestätigt werden, dass die geplanten Veranlagungen von Finanzmitteln österreichischer Kapitalgesellschaften auf Madeira durch Anrechnung einer fiktiven portugiesischen Steuer begünstigt sind. 21. Juni 1994…
…Malta verpflichtet Österreich nach den allgemein üblichen Grundsätzen zur Anrechnung einer maltesischen Quellensteuer, die von der Gewinnausschüttung erhoben wird. Wird anlässlich der Gewinnausschüttung die 35-prozentige Körperschaftsteuer der ITC erhoben, dann ist diese nicht anrechnungsbegünstigt. Denn die Anrechnungsfähigkeit kommt einer ausländischen Steuer nur dann zu…
…wie auch mehrere andere DBA, eine "Matching-Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß…
…bleibt das österreichische Besteuerungsrecht aufrecht und es ergibt sich dann aus Artikel 12 in Verbindung mit Artikel 23 Abs. 2 lit. c des Abkommens das Erfordernis für eine Anrechnung einer koreanischen Quellensteuer. 3. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…lediglich der Eintritt einer Doppelbesteuerung beseitigt und nicht ein darüberhinausgehender Vorteil verschafft werden soll, ist der anzurechnende Betrag der tschechischen Steuer der Höhe nach begrenzt: Er darf gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b letzter Satz "den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht…
…weil im Diskriminierungsvergleich mit einem österreichischen Gesellschafter der österreichischen Gesellschaft diesem Gesellschafter bei seiner Besteuerung in Österreich ebenfalls kein Rechtsanspruch auf eine Steuerfreistellung der Kroatien-Einkünfte oder auf eine Anrechnung einer abkommenswidrig in Kroatien erhobenen Quellensteuer zusteht. Der Fall ist allerdings mit der Problematik des…
…Ausschüttungen einer australischen Personengesellschaft, die nach australischem Recht als "Dividende" gewertet werden, auch auf österreichischer Seite als "Dividende im Sinn von Art. 10 DBA-Australien" zu qualifizieren. Diese Wertung zeitigt indessen nur Auswirkungen auf der Ebene des Abkommensrechtes und verpflichtet Österreich dort zur Anrechnung einer…
…Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,- (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den "Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen" dar, "der auf die Einkünfte entfällt…
…Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den "Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen" dar, "der auf die Einkünfte…
…Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts wird daher trotz Anwendung des Dividendenartikels im DBA-Schweiz die Zuordnung der Liquidationseinkünfte zu § 31 EStG nicht unterbunden…
…und ergibt sich auf Grund von DBAs das Erfordernis einer Anrechnung ausländischer Steuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen…
…genießt, steht einer Anrechnung der italienischen Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Körperschaftsteuer nicht entgegen, der auf die italienischen Zinseneinkünfte (AÖF Nr. 49/1991) entfällt. Unterbleibt eine Besteuerung der Zinseneinkünfte wegen eines Verlustvortrages und findet die italienische Steuer daher in keiner entsprechenden inländischen Körperschaftsteuer Deckung…