Findok · EAS-Auskünfte
EAS 931
Kanadische "deemed disposition taxation"
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/96vom 05.09.1996
Wortlaut laut Findok
Wenn Kanada im Fall des Todes eines in Österreich
ansässigen Anteilseigners an einer kanadischen Immobilien-Corporation und
an einer Immobilien-Partnership anstelle der Erhebung einer Erbschaftssteuer die
in den Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven zur Hälfte der
Einkommensbesteuerung unterwirft (auf der Grundlage einer "deemed disposition",
d.h. einer Veräußerungsfiktion), dann ist diese besondere kanadische
Einkommensteuer nicht nach § 6 Abs. 3 ErbStG auf die österreichische
Erbschaftsteuer anrechenbar. Die im Zeitpunkt des Todes entstandene kanadische
Einkommensteuerschuld des Erblassers stellt wie jede andere auf die Erben
übergehende Verbindlichkeit des Verstorbenen eine in Österreich
erbschaftsteuerwirksame Nachlasspassivpost dar; die Frage einer eventuellen
antragsabhängigen Berücksichtigung der Steuerschuld nach § 6 Abs.
3 ErbstG stellt sich daher nicht. Dass die als Nachlassschuld zu
berücksichtigende ausländische Steuerschuld mit den Umrechnungskursen
am Todestag (und nicht am Tag der Bezahlung der Steuer) anzusetzen ist, folgt
aus § 18 ErbstG.
Sowohl im Fall der Beteiligung an der kanadischen
Immobilien-Partnership als auch im Fall der Beteiligung an der kanadischen
Grundstücksgesellschaft steht das DBA-Kanada nicht der kanadischen
Besteuerung entgegen (im ersten Fall gem. Art. 13 Abs. 1 und im zweiten Fall
gem. Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada). Sollten die Erben in der Folge diese
Beteiligungen tatsächlich veräußern, könnte eine
steuerliche Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO in Erwägung
gezogen werden; keine derartige Entlastungsmaßnahme könnte aber zu
dem Zweck ergriffen werden, die österreichische
Erbschaftssteuer
durch Anrechnung einer kanadischen
Einkommensteuer zu
kürzen.
5. September
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
Erbschaftsbesteuerungstille ReservenAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungPartnershipSteuerentlastungfiktiver Veräußerungsgewinn
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/11-IV/4/96
- Stammnummer
- 15283
- Gültig
- 05.09.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF