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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 931

Kanadische "deemed disposition taxation"

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/96vom 05.09.1996

Wortlaut laut Findok

  Wenn Kanada im Fall des Todes eines in Österreich ansässigen Anteilseigners an einer kanadischen Immobilien-Corporation und an einer Immobilien-Partnership anstelle der Erhebung einer Erbschaftssteuer die in den Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven zur Hälfte der Einkommensbesteuerung unterwirft (auf der Grundlage einer "deemed disposition", d.h. einer Veräußerungsfiktion), dann ist diese besondere kanadische Einkommensteuer nicht nach § 6 Abs. 3 ErbStG auf die österreichische Erbschaftsteuer anrechenbar. Die im Zeitpunkt des Todes entstandene kanadische Einkommensteuerschuld des Erblassers stellt wie jede andere auf die Erben übergehende Verbindlichkeit des Verstorbenen eine in Österreich erbschaftsteuerwirksame Nachlasspassivpost dar; die Frage einer eventuellen antragsabhängigen Berücksichtigung der Steuerschuld nach § 6 Abs. 3 ErbstG stellt sich daher nicht. Dass die als Nachlassschuld zu berücksichtigende ausländische Steuerschuld mit den Umrechnungskursen am Todestag (und nicht am Tag der Bezahlung der Steuer) anzusetzen ist, folgt aus § 18 ErbstG. Sowohl im Fall der Beteiligung an der kanadischen Immobilien-Partnership als auch im Fall der Beteiligung an der kanadischen Grundstücksgesellschaft steht das DBA-Kanada nicht der kanadischen Besteuerung entgegen (im ersten Fall gem. Art. 13 Abs. 1 und im zweiten Fall gem. Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada). Sollten die Erben in der Folge diese Beteiligungen tatsächlich veräußern, könnte eine steuerliche Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO in Erwägung gezogen werden; keine derartige Entlastungsmaßnahme könnte aber zu dem Zweck ergriffen werden, die österreichische Erbschaftssteuer durch Anrechnung einer kanadischen Einkommensteuer zu kürzen. 5. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Erbschaftsbesteuerungstille ReservenAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungPartnershipSteuerentlastungfiktiver Veräußerungsgewinn

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/11-IV/4/96
Stammnummer
15283
Gültig
05.09.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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