Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1741
Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/00vom 17.10.2000
Wortlaut laut Findok
Wurde von den Zinsen einer
argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten
wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in
Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist
die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr.
43/1998 berechtigt, diese argentinische Quellensteuer auf die 25%ige
österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden daher
Zinseneinnahmen in Höhe von ATS 20.000,- bezogen, die nach Abzug der
argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann
vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die
österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer
Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG - in dieser Höhe anrechenbar
ist.
17. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA RA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Argentinien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 11/1983
- § 97 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/16-IV/4/00
- Stammnummer
- 2402
- Gültig
- 17.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF