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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1741

Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt

geltende FassungEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/00vom 17.10.2000

Wortlaut laut Findok

Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43/1998 berechtigt, diese argentinische Quellensteuer auf die 25%ige österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden daher Zinseneinnahmen in Höhe von ATS 20.000,- bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG - in dieser Höhe anrechenbar ist. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnleiheQuellensteuerKapitalertragsteuerAnrechnungAntragsveranlagung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 8/16-IV/4/00
Stammnummer
2402
Gültig
17.10.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 1741 — Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt · RIS AI