Findok · EAS-Auskünfte
EAS 302
Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/93vom 15.09.1993
Wortlaut laut Findok
Werden von Steuerinländern
Auslandsanleihen bei österreichischen Banken gehalten und ergibt sich auf
Grund von DBAs das Erfordernis einer Anrechnung ausländischer Steuern auf
die österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung
unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden,
vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen
Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank
vorliegen.
Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur
unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank, aus welchen
Gründen auch immer, der volle Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet der
DBA-Bestimmungen vorgenommen, so steht es dem Steuerinländer frei, bei dem
zuständigen Finanzamt die abkommensgemäße Steuerentlastung im
Rückerstattungsweg herbeizuführen. Diesbezügliche auf § 240
Abs. 3 BAO zu stützende Rückerstattungsanträge wären bei
jenem Finanzamt einzubringen, das nach den Bestimmungen des
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von
Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das
ist das für die Körperschaftsteuerveranlagung der abzugspflichtigen
Bank zuständige Amt).
Das Rückerstattungsverfahren der vorgenannten Art
könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen keine
Kapitalertragsteueranrechnung durch Antrag gem. § 97 Abs. 4 EStG beim
zuständigen Wohnsitzfinanzamt erwirkt werden kann.
15.
September 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
AnleiheAnrechnungssystemAnrechnung der ausländischen SteuerKapitalertragsteuerabzugRückerstattungRückzahlungsantragKapitalerträgeAnrechnungsverpflichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 844/10/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18051
- Gültig
- 15.09.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF