Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1163
Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/97vom 31.10.1997
Wortlaut laut Findok
Vergibt eine österreichische
Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio.
an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im
wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von ca. S 21 Mio.
geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. S 80 Mio.
erfolgen soll, dann kann eine solche Kapitalanlage in wirtschaftlicher Hinsicht
nur so verstanden werden, dass hiebei ein Netto-Kapitalertrag von S 1 Mio.
erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsen abzüglich vorweg vereinbartem
Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio.). Falls keine weiteren
Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang
stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer
österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.).
Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den Höchstbetrag für die
Anrechnung brasilianischer Steuern dar. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien
erhoben, und wird in der Steuererklärung unter Berufung auf Artikel 23 Abs.
5 DBA-Brasilien die Anrechnung einer mit 25% von S 21 Mio., sonach mit S 5,25
Mio. ermittelten fiktiven Steuer begehrt, dann wird diese Anrechnung jedenfalls
mit dem Betrag von S 340.000,00 begrenzt sein. Denn nach den für die
Auslandssteueranrechnung maßgebenden Grundsätzen darf durch die
Anrechnung von Auslandssteuern kein besseres Ergebnis erzielt werden, als bei
völliger Steuerfreistellung des Auslandsgeschäftes.
31. Oktober
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976
Anrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungshöchstbetragAbzugsbesteuerungFiktivsteuernAuslandssteueranrechnung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1442/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14130
- Gültig
- 31.10.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF