Findok · EAS-Auskünfte
EAS 124
Nichtanrechenbare niederländische Dividendensteuern
geltende FassungEAS-AuskunftL 588/9/1-IV/4/92vom 05.05.1992
Wortlaut laut Findok
Eine österreichische GesmbH, die niederländische
Aktien in ihrem Betriebsvermögen hält, ist berechtigt, die Anrechnung
einer 15%igen niederländische Quellensteuer auf die österreichische
Körperschaftsteuer, die auf die niederländischen Aktiendividenden
entfällt, geltend zu machen.
In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische
Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt
(weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen
für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen
Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische
Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische
Steuer vorhanden ist, die durch die Anrechnung gekürzt werden
könnte.
5. Mai
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 24 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
AnrechnungsverpflichtungAnrechnung der ausländischen SteuerQuellenbesteuerungFreistellunginternationale Schachtelbefreiunginternationale SchachtelbeteiligungSchachtelprivilegSchachteldividendeSchachtelbeteiligung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 588/9/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18517
- Gültig
- 05.05.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF