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EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…so verstanden werden, dass bei einem österreichischen Grenzgänger ein vom deutschen Arbeitgeber nicht rückverrechenbarer (und daher nicht von der deutschen Sozialversicherung getragener) Arbeitslohn nur deshalb als Bezug aus der deutschen Sozialversicherung zu werten und daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, weil der deutsche…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist, dann ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen…

EAS 3113Anrechnungsvortrag - Frage einer Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3393-IV/4/200922.01.2010

…zur Anrechnung bringen kann, weil auf Grund des Verlustausgleiches keine österreichische Einkommensteuer von den schweizerischen Bezügen erhoben wird, auf die eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Da die schweizerischen Einkünfte aber den Verlustvortrag kürzen, könnte in jenen Jahren, in denen die gewerblichen Einkünfte dadurch "vorzeitig" eine…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…Steuerpflichtiger nach seinem Zuzug nach Österreich auf Grund eines im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,…

EAS 2348Behandlung ausländischer sonstiger Bezüge in Anrechnungsabkommen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1037/3-IV/4/0302.09.2003

…auf die österreichische Steuer, die auf diese in Großbritannien abkommenskonform zu besteuernden Einkünfte entfällt, anzurechnen. Bei dieser Anrechnung muss die britische Steuer nicht in eine solche, die auf die laufenden Bezüge und eine solche, die auf die Sonderzahlung entfällt, gesplittet werden. Vielmehr ist die in…

EAS 42Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/9118.11.1991

…aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen Personengesellschaft im Kalenderjahr 1990 zu und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr 1990/91 erfasst und folglich erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die…

EAS 853Anrechnung einer türkischen Versicherungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1379/6/1-IV/4/9504.04.1996

…jeglicher Art zu beseitigen. Das BM für Finanzen ist daher in Fällen dieser Art über Antrag bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO eine Anrechnung der türkischen Versicherungssteuer auf die österreichische Versicherungssteuer zuzulassen. 4. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 1741Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/0017.10.2000

…000,- bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG…

EAS 2847Anrechnung fiktiver türkischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200725.04.2007

…wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching Credit). Im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite (BStBl. I…

EAS 1277In Österreich lebender Amerikaner als Dienstnehmer einer US-Gesellschaft mit beruflichem Einsatzgebiet in Osteuropa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 250/1-IV/4/9822.06.1998

…werden. Maßnahmen nach § 48 BAO zur Anrechnung einer US-Steuer können daher nur bis Ende 1998 ergriffen werden. Falls der US-Staatsbürger sich beruflich auch in den USA aufhält und diesfalls sonach die Quelle seiner Einkünfte nicht nur in den osteuropäischen Staaten, sondern auch in…

EAS 1163Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/9731.10.1997

…dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern dar. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben…

EAS 124Nichtanrechenbare niederländische Dividendensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/9/1-IV/4/9205.05.1992

…entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische Steuer vorhanden ist, die durch die Anrechnung gekürzt werden könnte. 5…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der…

EAS 931Kanadische "deemed disposition taxation"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/9605.09.1996

…in der Folge diese Beteiligungen tatsächlich veräußern, könnte eine steuerliche Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO in Erwägung gezogen werden; keine derartige Entlastungsmaßnahme könnte aber zu dem Zweck ergriffen werden, die österreichische Erbschaftssteuer durch Anrechnung einer kanadischen Einkommensteuer zu kürzen. 5. September 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 456Frage der Matching Credit-Berechtigung für quellensteuerfreie Zinsen aus der Madeira Free Trade Zone Portugals
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/68/1-IV/4/9421.06.1994

…erlassen worden wären, die eine Matching-Credit-Verpflichtung auf Grund des DBA zur Folge hätten. Unter den gegebenen Umständen kann daher nicht bestätigt werden, dass die geplanten Veranlagungen von Finanzmitteln österreichischer Kapitalgesellschaften auf Madeira durch Anrechnung einer fiktiven portugiesischen Steuer begünstigt sind. 21. Juni 1994…

EAS 890Anrechnungshöchstbetrag bei Vollorganschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9603.06.1996

…kann mangels österreichischer Steuerbelastung (§ 10 Abs. 2 KStG 1988 - internationale Schachtelbefreiung) nicht in Österreich angerechnet werden. Die Organgesellschaft (B-GMBH) hat eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung vorzunehmen, wobei der solcherart ermittelte Gewinn dem steuerpflichtigen Einkommen des Organträgers (A-GMBH) zugerechnet wird; die österreichische Steuer von den…

EAS 3117Nachzahlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3396-IV/4/200915.01.2010

…seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in diesem Fall sonach durchaus eine legale Keinmalbesteuerung eintreten. Nur dann, wenn sich die Steuerfreistellung auf französischer Seite deshalb ergeben sollte, weil Frankreich diese Gewinnbeteiligung nicht dem…

EAS 2549Gewinnausschüttungen maltesischer ITCs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0315-IV/4/200405.01.2005

…Malta verpflichtet Österreich nach den allgemein üblichen Grundsätzen zur Anrechnung einer maltesischen Quellensteuer, die von der Gewinnausschüttung erhoben wird. Wird anlässlich der Gewinnausschüttung die 35-prozentige Körperschaftsteuer der ITC erhoben, dann ist diese nicht anrechnungsbegünstigt. Denn die Anrechnungsfähigkeit kommt einer ausländischen Steuer nur dann zu…

EAS 3000Begriff des "Bruttobetrages der Einkünfte" für Zwecke des Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2020-IV/4/200825.08.2008

…wie auch mehrere andere DBA, eine "Matching-Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß…