…Betriebstätte im Sinne dieser Abkommen verfügt und daher das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich als Wohnsitzstaat im Sinne dieser Abkommen zugeteilt wird (vgl. jeweils Art. 7 Abs. 1 der mit der seinerzeitigen CSSR, mit Ungarn und den Niederlanden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Art. 4 Abs. 1 DBA-Deutschland).…
…Arbeitgeberbegriff des Art. 15 DBA-CSSR). Ein solcher Rückgriff wird durch Art. 3 Abs. 2 DBA nicht gedeckt. Bei einer kurzfristigen konzerninternen Mitarbeitergestellung in einen anderen EU-Staat kann die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite daher nur in Anspruch genommen werden, wenn ausreichende Belege über das…
…Sicht keinen von Art. 7 DBA-CSSR erfassten Gewinn darstellen, sondern als unter Art. 11 fallende Zinsen qualifiziert werden) keine Steuerfreistellungsverpflichtung mehr für Österreich erwächst. Denn wenn Tschechien auf seiner Seite Artikel 11 anwendet, dann untersagt in diesem Fall das Abkommen, diese Einkünfte in Tschechien…
…nähren, dass die DBA-Steuerfreistellung nicht zur Gänze gerechtfertigt ist. Steht der abkommensrechtliche Anspruch auf Steuerbefreiung in Österreich allerdings zweifelsfrei fest, dann lässt die steuerliche Nichterfassung in der Slowakei keinen österreichischen Besteuerungsanspruch aufleben; denn das Abkommen enthält keine "subject-to-tax-Klausel". Bundesministerium für Finanzen…
…2 DBA-CSSR, Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn und Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen; dieses letztgenannte Abkommen sieht anstelle der 183-Tage-Frist eine 1-Jahres-Frist vor) nicht übersteigen, so ist auf folgendes zu achten: Auf Grund des DBA-Deutschland dürfen die…
…Sicht keinen von Art. 7 DBA-CSSR erfassten Gewinn darstellen, sondern als unter Art. 11 fallende Zinsen qualifiziert werden) keine Steuerfreistellungsverpflichtung mehr für Österreich erwächst. Denn wenn Tschechien auf seiner Seite Artikel 11 anwendet, dann untersagt in diesem Fall das Abkommen, dass diese Einkünfte in…
…zuzurechnen sind, sind gemäß Artikel 7 des im Verhältnis zur Slowakei weiter anwendbaren DBA-CSSR in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen; in der Slowakei als steuerfrei behandelte Gewinnausschüttungen stellen auf österreichischer Seite steuerlich nicht erfassbare Gewinnentnahmen aus der Personengesellschaft dar. Wird…
…im DBA-CSSR) - aus dem DBA eine Kommunalsteuerbefreiung ableiten, da diese nur dann eingreifen würde, wenn die inländischen Betriebstätten von der seinerzeitigen Gewerbesteuer hätten freigestellt werden müssen. Mit anderen Worten, DBA-Befreiungen von der Kommunalbesteuerung können idR nur in jenen Fällen aus den Abkommen abgeleitet…
…im Sinn des Abkommens anzusehen wäre; dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Aufgabe der Repräsentanz lediglich im Wareneinkauf für das österreichische Unternehmen besteht. In einem solchen Fall dürfte gemäß Artikel 15 Abs. 2 des Abkommens eine Besteuerung in der CSFR nur dann…
…gemäß Art. 26 des Abkommens nur an die mit der "Veranlagung und Erhebung" der vom DBA erfassten "Personen und Behörden" weitergegeben werden. Im Finanzstrafverfahren besteht sonach ein Verwertungsverbot für die aus Tschechien auf der Grundlage von Art. 26 DBA-CSSR bezogenen Informationen. 12. Juni 1995…
…keine Betriebstätte im Sinn des DBA-CSSR (auch dann nicht, wenn dies nach innerstaatlichem tschechischen Recht der Fall wäre). Nimmt Tschechien entgegen den Abkommensbestimmungen eine Besteuerung vor, so kann ein solcher Besteuerungskonflikt nur im Wege eines auf Art. 25 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens beseitigt werden…
…sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) des DBA-CSSR, sondern unter Artikel 7 (Unternehmensgewinne) zu subsumieren. Fiele der Vorgang als entgeltliche Nutzungsüberlassung unter Artikel 12 des Abkommens, dann hätte die Slowakei ein mit 5% begrenztes…
…werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b des Abkommens auf die österreichische Steuer, die…
…Artikel 15 DBA-Ö/CSSR zu Recht anteilig in Österreich und in Tschechien der Besteuerung zugeführt worden. Wird diesem Mitarbeiter später eine Firmenpension ausgezahlt, dann findet allerdings keine Aufteilung der Besteuerungsrechte an dieser Firmenpension statt, sondern es steht gemäß Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche…
…Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch das von Österreich mit der CSSR abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, BGBl. Nr. 34/1979, zu beachten, das im Verhältnis zur Slowakei bis auf weiteres weiterhin anzuwenden ist. Gemäß Artikel 14 dieses Abkommens erlangt die Slowakei ein Besteuerungsrecht an diesen Honoraren insoweit…
…die ohne Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebstätte in Tschechien erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies gegen…
…tschechischen Betriebstätten der Kommanditgesellschaft entstanden sind, ist Österreich gemäß Art. 7 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Die in einem Folgejahr vorgenommene Ausschüttung der Gewinne wäre - wie oben ausgeführt - gemäß dem DBA in Österreich steuerlich erfassbar, nicht aber mehr nach nationalem österreichischem Recht, das - wie erwähnt…
Werden Kesselwaggons an eine slowakische Kapitalgesellschaft vermietet, so dürfen die hierfür gezahlten Mietgebühren gemäß Artikel 12 des im Verhältnis zur Slowakei nach wie vor anwendbaren CSSR-Doppelbesteuerungsabkommens einer 5%igen Besteuerung in der Slowakei unterzogen werden. Wird die slowakische Kapitalgesellschaft verpflichtet, zunächst einen 19%igen…
…Lizenzgebühren klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn derartige Vergütungen tatsächlich Dienstleistungsvergütungen darstellen, sind sie gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien vollständig von der Besteuerung freizustellen. Handelt es sich um Zahlungen…
…Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten der Besteuerung in der Schweiz auszuscheiden…