Findok · EAS-Auskünfte
EAS 980
Quellensteuer bei Software-Lieferungen in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskunftV 106/2-IV/4/96vom 02.12.1996
Wortlaut laut Findok
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z. 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992).
Das zwischen Österreich und der Tschechoslowakei abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, das nicht nur im Verhältnis zu Tschechien, sondern auch im Verhältnis zur Slowakei weiterhin anzuwenden ist, folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b des Abkommens auf die österreichische Steuer, die auf diese slowakischen Lizenzgebühren entfällt, anzurechnen.
Anmerkung: Die ggstl. EAS-Antwort betrifft die reziproke Fallgestaltung zu EAS 971.
2. Dezember 1996
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
LizenzgebührMietentgeltAbzugssteuerSteuerabzugAbzugsbesteuerungAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerQuellensteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 106/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15008
- Gültig
- 02.12.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF