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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 980

Quellensteuer bei Software-Lieferungen in die Slowakei

geltende FassungEAS-AuskunftV 106/2-IV/4/96vom 02.12.1996

Wortlaut laut Findok

Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z. 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992). Das zwischen Österreich und der Tschechoslowakei abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, das nicht nur im Verhältnis zu Tschechien, sondern auch im Verhältnis zur Slowakei weiterhin anzuwenden ist, folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b des Abkommens auf die österreichische Steuer, die auf diese slowakischen Lizenzgebühren entfällt, anzurechnen. Anmerkung: Die ggstl. EAS-Antwort betrifft die reziproke Fallgestaltung zu EAS 971. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LizenzgebührMietentgeltAbzugssteuerSteuerabzugAbzugsbesteuerungAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerQuellensteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 106/2-IV/4/96
Stammnummer
15008
Gültig
02.12.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF