Findok · EAS-Auskünfte
EAS 323
Inländisches Ost-West Liaison Office
geltende FassungEAS-AuskunftP 1681/10/1-IV/4/93vom 22.10.1993
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine französische Gesellschaft für ihre
Ostgeschäfte in Österreich ein Liaison Office mit 6 Mitarbeitern, so
wird hiedurch sowohl nach den Bestimmungen des § 29 BAO als auch nach den
Vorschriften des Artikels 7 DBA-Frankreich eine inländische
Betriebstätte durch das französische Unternehmen begründet. Es
ist nicht erforderlich zu untersuchen, ob die in diesem Kontaktbüro
erbrachten Tätigkeiten bloß unterstützender Art sind, da solche
unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem
OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-Frankreich noch als
Betriebstätte gewertet werden.
Anders wird die Rechtslage nach dem am 26. März 1993
in Wien unterzeichneten neuen Abkommen zu beurteilen sein. Dieses Abkommen wird
jedoch nach dem derzeitigen Stand des Ratifikationsverfahrens voraussichtlich
erst ab 1995 anwendbar werden.
22. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 1681/10/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17982
- Gültig
- 22.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF