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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 323

Inländisches Ost-West Liaison Office

geltende FassungEAS-AuskunftP 1681/10/1-IV/4/93vom 22.10.1993

Wortlaut laut Findok

  Errichtet eine französische Gesellschaft für ihre Ostgeschäfte in Österreich ein Liaison Office mit 6 Mitarbeitern, so wird hiedurch sowohl nach den Bestimmungen des § 29 BAO als auch nach den Vorschriften des Artikels 7 DBA-Frankreich eine inländische Betriebstätte durch das französische Unternehmen begründet. Es ist nicht erforderlich zu untersuchen, ob die in diesem Kontaktbüro erbrachten Tätigkeiten bloß unterstützender Art sind, da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-Frankreich noch als Betriebstätte gewertet werden. Anders wird die Rechtslage nach dem am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten neuen Abkommen zu beurteilen sein. Dieses Abkommen wird jedoch nach dem derzeitigen Stand des Ratifikationsverfahrens voraussichtlich erst ab 1995 anwendbar werden. 22. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteHilfstätigkeitHilfscharakterHilfsfunktion

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 1681/10/1-IV/4/93
Stammnummer
17982
Gültig
22.10.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF