Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…
…15 Abs. 1 DBA-Italien). Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muss (Z 5.2.2 AÖF Nr. 298/1994). Ob die Wohnung des Mitarbeiters in Italien als "Betriebstätte" des österreichischen…
…umqualifiziert werden: sie werden insgesamt in Einkünfte aus Kapitalvermögen gewandelt und bei den beschränkt steuerpflichtigen juristischen und natürlichen Anlegern als solche gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 in die beschränkte Steuerpflicht einbezogen; werden die Anteile der deutschen KG nicht öffentlich angeboten…
…Dänemark und Norwegen, 60 Tage in Großbritannien, 100 Tage in Deutschland, 5 Tage in Italien, 5 Tage in den Beneluxländern und 14 Tage in den USA), dann unterliegen die gesamten Einkünfte der inländischen Besteuerung. Sie sind nur insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem…
Gemäß Artikel 13 lit. b des Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des…
…Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes könnte allerdings nur angenommen werden, wenn sein US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5 Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die Bindungen zum österreichischen Wohnsitz kein ausschlaggebendes Gewicht mehr besitzen und wenn nachweisbar auch…
Veräußert ein zu rund 90% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligter und in Österreich ansässiger Gesellschafter rund 5% seiner Anteile an die US-Tochtergesellschaft dieser Kapitalgesellschaft um etwa 20 Mio. S und wurde dieser Vorgang gemäß § 31 EStG 1988 der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung unterzogen, dann wird den…
…die im Zusammenhang mit inländischen Gastspielen gezahlten Gagen in einen Inlandsteil (der auf das Gastspiel entfällt) und einen Auslandsteil (der auf die im Ausland stattfindende Vorbereitungsarbeit entfällt) ist sowohl mit Deutschland wie auch mit den USA erörtert worden. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 lit…
…wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab 1.1.1999 auf Grund von Artikel 21 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die Drittstaatseinkünfte von der Besteuerung freistellen. Die mit der Zweitwohnsitzbegründung nach inländischem Recht eintretende "unbeschränkte Steuerpflicht" kann daher ab 1999…
…April 2000 in Moskau unterzeichnete österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen sieht in Artikel 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen. Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der russischen Gesellschaft und b…
…einem als Steueroase bekannten Gebiet ansässig ist, keinerlei Sicherheit für die Darlehensvaluta gewährt, dann stellt sich die Frage, ob diese Gestaltung einer näheren Durchleuchtung aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhält. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Rückforderungsanspruch 20%-Punkte; sobald das am 20. Juli 2000 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz in Wirksamkeit getreten ist, werden für Ausschüttungen ab 1.1.2000 auch die restlichen 5% rückerstattungsfähig sein. 09. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische Steuer vorhanden ist, die durch die Anrechnung gekürzt werden könnte. 5. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gemäß dem Umgründungssteuergesetz in eine GesmbH & Co KG umgewandelt und gilt ein in der Tochter-GesmbH angesammelter Gewinnvortrag von S 5 Mill. gemäß § 9 Abs. 5 UmgrStG als offen an die Nachfolgegesellschafter (das sind im wesentlichen die hinter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG stehenden…
…Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen Kommanditisten zuzurechnen sind, würde im allgemeinen für Zinsenertrag gemäß § 98 Z 5 EStG keine KESt-Pflicht in Österreich bestehen; und Deutschland wäre diesfalls gemäß Artikel 11 (bzw. 10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen…
Übertragen die in Schweden lebenden Eltern ihrem in Österreich ansässigen Sohn ein schwedisches Grundstück und einen Bargeldbetrag von S 2,000.000,00 und wird dieser Vorgang der schwedischen Schenkungsbesteuerung unterzogen, so besteht die Möglichkeit, im Wege eines auf § 48 BAO gestützten Antrages eine…
Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…
Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965, ABl. L 152 v. 13.7.67, S 13, bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer durch die…
…Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung in Korea zu bewerkstelligen, so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das Besteuerungsrecht für die aus dieser Betriebstättentätigkeit erzielten Gewinne zuteilt…
…Anlage zu integrierenden Teile auch die erforderlichen Engineeringleistungen zu erbringen, dann liegt für das österreichische Unternehmen insgesamt eine Bauausführung in Korea vor, so dass die hiefür bezogenen Entgelte nur bei Überschreiten der in Artikel 5 Abs. 3 DBA-Korea vorgesehenen 12-Monatefrist von der Besteuerung…