Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1398
Konzernversetzung in die USA unter Aufrechterhaltung der österreichischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/99vom 11.01.1999
Wortlaut laut Findok
Wird ein Mitarbeiter einer
österreichischen Kapitalgesellschaft zu einer Konzernschwestergesellschaft
in den USA versetzt und erbringt er seine Arbeitsleistungen ausschließlich
für seinen neuen Arbeitgeber in den USA, dann unterliegen die im
hiefür zufließenden Einkünfte gemäß Artikel 15
DBA-USA (1996) der Besteuerung in den USA. Falls sich der Mittelpunkt seiner
Lebensinteressen ebenfalls in die USA verlagert, wären die
US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine
Verlagerung des Lebensmittelpunktes könnte allerdings nur angenommen
werden, wenn sein US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5
Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die
Bindungen zum österreichischen Wohnsitz kein ausschlaggebendes Gewicht mehr
besitzen und wenn nachweisbar auch gegenüber der US-Steuerverwaltung die
Verlagerung des Lebensmittelpunktes gemeldet worden ist.
Befindet sich der Lebensmittelpunkt in den USA, dann bilden
die von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber weitergezahlten
Sozialversicherungsbeiträge keinen in Österreich erfassbaren Vorteil
aus seinem US-Dienstverhältnis. Allerdings dürften diese
Sozialversicherungsbeiträge dann auch nicht von der österreichischen
Kapitalgesellschaft gewinnmindernd abgesetzt werden, da sie für
Arbeitsleistungen gezahlt werden, die nicht der österreichischen, sondern
der US-Kapitalgesellschaft gegenüber erbracht werden; sie stellen dann
Entgelt von dritter Seite für die an die US-Gesellschaft erbrachte
Arbeitsleistung dar.
11.
Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 531/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 30120
- Gültig
- 11.01.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF