Findok · EAS-Auskünfte
EAS 582
Witwenpension der Europäischen Union
geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/5-IV/4/95vom 28.02.1995
Wortlaut laut Findok
Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und
Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965, ABl. L 152 v.
13.7.67, S 13, bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und
sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer durch die Europäische
Union und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gewährung
korrespondierender Steuerfreistellung vor. Diese Regelung gilt hingegen nicht
für die nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis gezahlten
Pensionen; auch eine Witwenpension ist demzufolge in Österreich nicht von
der Einkommensbesteuerung befreit.
28. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0501/5-IV/4/95
- Stammnummer
- 17299
- Gültig
- 28.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF