Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1777
Darlehensverzicht zwischen Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/01vom 09.01.2001
Wortlaut laut Findok
Die geschäftlichen Beziehungen, die zwei
österreichische Tochtergesellschaften einer schweizerischen
Muttergesellschaft unterhalten, müssen fremdüblich eingerichtet sein.
Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine
inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen
Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen
Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch
der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte
wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden
Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer
verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar.
Die verdeckte Ausschüttung in die Schweiz unterliegt
der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer, die allerdings in der
Folge auf Grund von Artikel 10 DBA-Schweiz nach den Vorschriften der
Durchführungsvereinbarung, AÖF Nr. 73/1975, durch die schweizerische
Muttergesellschaft rückgefordert werden kann (zuständig hiefür
ist das Finanzamt Eisenstadt). Nach geltendem Recht beträgt der
Rückforderungsanspruch 20%-Punkte; sobald das am 20. Juli 2000
unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz in Wirksamkeit getreten ist,
werden für Ausschüttungen ab 1.1.2000 auch die restlichen 5%
rückerstattungsfähig sein.
09.
Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 10 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 566/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 24600
- Gültig
- 09.01.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF