Findok · EAS-Auskünfte
EAS 537
Liegenschafts- und Bargeldschenkung aus Schweden
geltende FassungEAS-AuskunftP 2170/5/1-IV/4/94vom 14.12.1994
Wortlaut laut Findok
Übertragen die in Schweden lebenden Eltern ihrem in
Österreich ansässigen Sohn ein schwedisches Grundstück und einen
Bargeldbetrag von S 2,000.000,00 und wird dieser Vorgang der schwedischen
Schenkungsbesteuerung unterzogen, so besteht die Möglichkeit, im Wege eines
auf § 48 BAO gestützten Antrages eine Entlastung von der sonst
eintretenden Doppelbesteuerung zu erwirken. Es wird erwogen, das schwedische
Grundstück - das in Österreich nicht mit dem schwedischen Steuerwert,
sondern mit dem gemeinen Wert in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden
müsste - von der österreichischen Besteuerung unter
Progressionsvorbehalt freizustellen und jene schwedische Steuer, die
nachweislich auf die Bargeldschenkung entfällt, auf die
österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen. Eine
abschließende Aussage über die zu treffende
Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen
österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach
Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in
das Verfahren eingeschaltet werden.
14. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Steuerentlastung§ 48 BAOSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltSteuerfreistellungFreistellungAnrechnung der ausländischen SteuerLiegenschaftsvermögen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2170/5/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17454
- Gültig
- 14.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF