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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1347

Inlandsgastspiele mit gesondert abgegoltener ausländischer Vorbereitungsarbeit

geltende FassungEAS-AuskunftH 571/1-IV/4/98vom 12.10.1998

Wortlaut laut Findok

Die Frage, ob die im Zusammenhang mit inländischen Gastspielen gezahlten Gagen in einen Inlandsteil (der auf das Gastspiel entfällt) und einen Auslandsteil (der auf die im Ausland stattfindende Vorbereitungsarbeit entfällt) ist sowohl mit Deutschland wie auch mit den USA erörtert worden. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 lit. a des Ergebnisprotokolls vom 1. Juni 1994 über Verständigungsgespräche folgendes für die Abkommensauslegung vereinbart worden : "Es besteht Einvernehmen, dass die Besteuerung im Gaststaat nicht mit dem Argument unterlaufen werden kann, dass für den Gastauftritt Vorbereitungsarbeiten (zB Proben) außerhalb des Gaststaates erforderlich waren". Das Schlussprotokoll zu Artikel 17 des DBA-USA sieht vor: "Erfolgt jedoch eine pauschale Bezahlung, die im Zusammenhang mit der Darbietung steht, dann wird der Gesamtbetrag berücksichtigt, wobei für Zeiträume der Vorbereitung, die außerhalb des Gaststaates verbracht worden sind, keine Abzüge erfolgen." Diese mit zwei DBA-Partnern erarbeiteten Auslegungsgrundsätze werden auf österreichischer Seite auch für die Auslegung der übrigen österreichischen DBAs und des inländischen Rechtes heranzuziehen sein. Wird daher eine italienische Straßentheatergruppe, die in der Rechtsform einer "cooperativa" organisiert ist, für ein dreitägiges Gastspiel in Österreich engagiert, dann unterliegt auch jener Gagenteil der inländischen Abzugsbesteuerung, der noch vor dem Auftritt als Abgeltung für die Italien-Proben gezahlt wird. Denn die bloße Zahlungsmodalität muss für die Beurteilung des Ausmaßes der Steuerpflicht unerheblich bleiben. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GastspieleVorbereitungstätigkeiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 571/1-IV/4/98
Stammnummer
30048
Gültig
12.10.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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