…der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als sachgerecht erscheinen lassen. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Grundlage von Artikel 4 (allgemeine Zuteilungsregel für Unternehmensgewinne). Eine andere Beurteilung wäre nur dann nötig, wenn das österreichische Unternehmen in Bulgarien eine Betriebstätte unterhält und diese in den Vermietungsvorgang eingeschaltet worden wäre. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Sind zwei in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als…
Hat eine börsennotierte italienische Kapitalgesellschaft in den Niederlanden eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, um durch diese in Irland für Zwecke internationaler Finanztransaktionen eine weitere Gesellschaft gründen zu lassen, dann sind die aus Irland in die österreichische Gesellschaft…
Beabsichtigt ein österreichisches Produktionsunternehmen, den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Laugenkesselanlage an ein inländisches "Bietkonsortium", das aus einem österreichischen Montageunternehmen und dem US-Lieferanten der Laugenkesselanlage besteht, zu erteilen, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Art…
Nimmt eine in der Schweiz operativ tätige Niederlassung einer österreichischen GmbH ein Darlehen für ihre eigenen betrieblichen Zwecke auf, so stellen die hiefür zu leistenden Zinsenaufwendungen Betriebsausgaben dar, die im Rahmen der nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmenden Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine britische Kapitalgesellschaft gezahlt, dann unterliegen diese gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende britische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% der Stimmrechte der die Lizenzgebühren…
Wurde einem in Deutschland ansässigen Grenzgänger vom österreichischen Arbeitgeberunternehmen im Jänner 1997 ein Aktienoptionsrecht eingeräumt, das im Juni 1999 ausgeübt wurde und das zu Einkünften in der Größenordnung von rund 25 Mio. ATS geführt hat, dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht…
Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…
Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…
Erwirbt ein in Brasilien ansässiger brasilianischer Staatsbürger, der in Brasilien eine Künstleragentur betreibt, in Österreich eine Wohnung, die etwa 3 Monate jährlich benutzt wird, dann löst dies wohl nach innerstaatlichem Steuerrecht den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht aus, doch steht das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung…
Schließt ein in Österreich ansässiger Diplomingenieur mit einer in Frankfurt am Main ansässigen Gesellschaft einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen in der Folge ein Auslandseinsatz in Vilnius (Litauen) für die Dauer von 5 bis 9 Monaten vorgesehen ist, dann unterliegen die hiefür von der deutschen…
Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…
Eine österreichische GesmbH, die eine Beteiligung an einer unter die Ausschlussbestimmung des Artikels 26 DBA-Luxemburg fallenden luxemburgischen Holdinggesellschaft hält, kann sich nicht auf die Bestimmungen des DBA-Luxemburg berufen. Für die steuerliche Behandlung der aus Luxemburg zufließenden Dividendenerträgnisse ist daher ausschließlich das österreichische…
Ein in Moskau ansässiges Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Aktiengesellschaft, das sich nur fallweise auf österreichischem Staatsgebiet aufhält, unterliegt nach Artikel 11 des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit den bezogenen Vorstandsvergütungen der inländischen Besteuerung, wenn die Summe der Aufenthaltstage in Österreich innerhalb des…
Ein in Österreich ansässiger Aquarellist, der seine Gemälde in verschiedenen Staaten (Frankreich, Italien, Indien) anfertigt und sie sodann über mehrere Galerien in der Bundesrepublik Deutschland verkauft, unterliegt mit den hiefür erzielten Einkünften grundsätzlich in Österreich der Besteuerung; eine Besteuerung in Deutschland wird gemäß Artikel…
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
Hat ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger mit einem ungarischen Unternehmen einen Anstellungsvertrag als Berater und Sales Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel…
Gewinne, die eine in den Niederlanden ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung ihrer Anteile an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erzielt, dürfen gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Niederlande nur in den Niederlanden besteuert werden und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Als Veräußerung…
Hat eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die einen beherrschenden Anteil an einer kroatischen Kapitalgesellschaft hält, dann unterliegt die von der kroatischen Gesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Kroatien keiner kroatischen Quellenbesteuerung und in…