Findok · EAS-Auskünfte
EAS 823
Irland-Dividenden an eine österreichische Enkelgesellschaft einer italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftE 27/1-IV/4/96vom 26.02.1996
Wortlaut laut Findok
Hat eine börsennotierte italienische
Kapitalgesellschaft in den Niederlanden eine 100%ige Tochtergesellschaft
gegründet, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft
errichtet, um durch diese in Irland für Zwecke internationaler
Finanztransaktionen eine weitere Gesellschaft gründen zu lassen, dann sind
die aus Irland in die österreichische Gesellschaft fließenden
Gewinnausschüttungen in Österreich nach Maßgabe von § 10
KStG von der Körperschaft steuerfrei zu stellen. Dies setzt die
Glaubhaftmachung voraus, dass an der italienischen Kapitalgesellschaft nicht
überwiegend in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige
Steuerinländer beteiligt sind.
Diese Glaubhaftmachung wird verhältnismäßig
einfach bewerkstelligt werden können, wenn es sich bei der italienischen
Kapitalgesellschaft um ein operativ tätiges Unternehmen handelt, das von
seinem Betriebsgegenstand her gesehen nicht als Investmenteinrichtung betrachtet
werden kann und das sich in erster Linie auf dem italienischen
Aktienkapitalmarkt finanziert.
Ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der
Irland-Dividenden für die österreichische Gesellschaft vorliegen, kann
allerdings nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geprüft werden,
sondern müsste erforderlichenfalls im Wege der gemäß
§ 6
der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 vorgesehen finanzamtlichen Auskunftserteilung
in Erfahrung gebracht werden.
26. Februar
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 27/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16224
- Gültig
- 26.02.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF