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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 201

Russisches Vorstandsmitglied einer österreichischen AG

geltende FassungEAS-AuskunftK 2761/2/1-IV/4/92vom 26.11.1992

Wortlaut laut Findok

  Ein in Moskau ansässiges Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Aktiengesellschaft, das sich nur fallweise auf österreichischem Staatsgebiet aufhält, unterliegt nach Artikel 11 des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit den bezogenen Vorstandsvergütungen der inländischen Besteuerung, wenn die Summe der Aufenthaltstage in Österreich innerhalb des Zeitraumes der Ausübung der Vorstandstätigkeit 183 übersteigt. Für die Berechnung der 183-Tage Frist ist nicht nur auf die Aufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres abzustellen. Solange zwischen den einzelnen Aufenthalten in Österreich ein innerer Zusammenhang besteht (wie dies bei Erfüllung der Funktionen eines Vorstandsmitgliedes der Fall ist) führt das Verlassen Österreichs nicht zu einer Fristunterbrechung sondern nur zu einer Fristhemmung. 26. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

183-Tage-Klausel183-Tage-FristFunktionVorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 2761/2/1-IV/4/92
Stammnummer
18224
Gültig
26.11.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF