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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1248

Dienstnehmerentsendung nach Litauen durch den deutschen Arbeitgeber

geltende FassungEAS-AuskunftR 276/1-IV/4/98vom 30.03.1998

Wortlaut laut Findok

Schließt ein in Österreich ansässiger Diplomingenieur mit einer in Frankfurt am Main ansässigen Gesellschaft einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen in der Folge ein Auslandseinsatz in Vilnius (Litauen) für die Dauer von 5 bis 9 Monaten vorgesehen ist, dann unterliegen die hiefür von der deutschen Gesellschaft gezahlten Gehälter gemäß § 1 EStG der inländischen Besteuerung. Nur soweit die Gehälter auf Zeiträume entfallen, die beruflich auf deutschem Staatsgebiet zugebracht wurden, sind sie gemäß Art. 9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Die in Österreich steuerlich zu erfassenden Gehälter sind korrespondierend dazu nach der zitierten Abkommensbestimmung in Deutschland von der Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Zur Klärung der weiteren Einzelheiten Ihres Besteuerungsfalles wird eine Kontaktaufnahme mit Ihrem österreichischen Wohnsitzfinanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) empfohlen. 30. März 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstvertragDienstverträgeAuslandseinsatzAuslandseinsätzeLohnsteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
R 276/1-IV/4/98
Stammnummer
28402
Gültig
30.03.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF