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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1240

Landes- und Vereinszuschüsse an italienische Gastprofessoren

geltende FassungEAS-AuskunftF 274/1-IV/4/98vom 06.04.1998

Wortlaut laut Findok

Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die von den Universitäten unmittelbar ausbezahlten Bezugsteile. Der inländische Lohnsteuerabzug kann bei Vorlage einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-I2) unterbleiben. Allerdings ist zu beachten, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 DBA-Italien dessenungeachtet von der auszahlenden Universität zu prüfen ist. Dazu gehört insbesondere die Beobachtung, ob der Zweijahreszeitraum überschritten wird. Bezüglich der Berechnung des Zweijahreszeitraumes bei Gasttätigkeiten über zwei Studienjahre hinaus siehe EAS 756. 6. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ZuschüsseLandeszuschüssefördernde VereineZweijahreszeitraum

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 274/1-IV/4/98
Stammnummer
28379
Gültig
06.04.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF