Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1240
Landes- und Vereinszuschüsse an italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskunftF 274/1-IV/4/98vom 06.04.1998
Wortlaut laut Findok
Erhalten in Österreich tätige
italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der
österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und
aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das
gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen
Besteuerung zu entlasten ist, wie die von den Universitäten unmittelbar
ausbezahlten Bezugsteile. Der inländische Lohnsteuerabzug kann bei Vorlage
einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-I2) unterbleiben.
Allerdings ist zu beachten, dass das Vorliegen der
Voraussetzungen des Art. 20 DBA-Italien dessenungeachtet von der auszahlenden
Universität zu prüfen ist. Dazu gehört insbesondere die
Beobachtung, ob der Zweijahreszeitraum überschritten wird. Bezüglich
der Berechnung des Zweijahreszeitraumes bei Gasttätigkeiten über zwei
Studienjahre hinaus siehe EAS 756.
6. April
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 20 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 274/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 28379
- Gültig
- 06.04.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF