Findok · EAS-Auskünfte
EAS 605
Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/95vom 27.03.1995
Wortlaut laut Findok
Wird von einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den
Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der
über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein
im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen
übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen
Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf
§ 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im
Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten
Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer
herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten
in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die
einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als
sachgerecht erscheinen lassen.
27.
März 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
StiftungLiegenschaftsvermögeninländischer ZweitwohnsitzLebensmittelpunktMittelpunkt der Lebensinteressen§ 48 BAOPrivatstiftungAnrechnung der ausländischen SteuerSteuerentlastungFreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 2727/4/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17226
- Gültig
- 27.03.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF