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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2444

Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England

geltende FassungEAS-Auskunft04 2722/1-IV/4/04vom 20.04.2004

Wortlaut laut Findok

Hat eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die einen beherrschenden Anteil an einer kroatischen Kapitalgesellschaft hält, dann unterliegt die von der kroatischen Gesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Kroatien keiner kroatischen Quellenbesteuerung und in den Händen der empfangenden österreichischen Holdinggesellschaft auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs keiner Körperschaftsbesteuerung. Werden in der Folge die aus den kroatischen Gewinnausschüttungen lukrierten Gewinne der österreichischen Holdinggesellschaft an die britische Muttergesellschaft weitergeschüttet, dann unterbleibt auf der Grundlage von § 94a EStG die Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Artikel 10 Abs. 9 DBA-Großbritannien ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da diese Bestimmung nur das Verbot der sogenannten "exterritorialen Dividendenbesteuerung" ausspricht, die im vorliegenden Fall aber kein Thema ist. Der Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten Gewinne in den Händen der kroatischen (operativ tätigen) Tochtergesellschaft auf Grund einer kroatischen Gründungsförderung unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine schädlichen Passiveinkünfte, sondern Einkünfte aus betrieblicher Aktivtätigkeit erzielt hat 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Holdinggesellschaftsteuerfreie Auslandstochtergesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2722/1-IV/4/04
Stammnummer
9951
Gültig
20.04.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 2444 — Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England · RIS AI