Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2444
Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England
geltende FassungEAS-Auskunft04 2722/1-IV/4/04vom 20.04.2004
Wortlaut laut Findok
Hat eine britische Kapitalgesellschaft
in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die einen beherrschenden
Anteil an einer kroatischen Kapitalgesellschaft hält, dann unterliegt die
von der kroatischen Gesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft
vorgenommene Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b
DBA-Kroatien keiner kroatischen Quellenbesteuerung und in den Händen der
empfangenden österreichischen Holdinggesellschaft auf Grund des
internationalen Schachtelprivilegs keiner Körperschaftsbesteuerung. Werden
in der Folge die aus den kroatischen Gewinnausschüttungen lukrierten
Gewinne der österreichischen Holdinggesellschaft an die britische
Muttergesellschaft weitergeschüttet, dann unterbleibt auf der Grundlage von
§ 94a EStG die Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Artikel 10 Abs. 9
DBA-Großbritannien ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da diese
Bestimmung nur das Verbot der sogenannten "exterritorialen
Dividendenbesteuerung" ausspricht, die im vorliegenden Fall aber kein Thema
ist.
Der Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten
Gewinne in den Händen der kroatischen (operativ tätigen)
Tochtergesellschaft auf Grund einer kroatischen Gründungsförderung
unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum
Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische
Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine
schädlichen Passiveinkünfte, sondern Einkünfte aus betrieblicher
Aktivtätigkeit erzielt hat
20. April
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
- Art. 10 Abs. 9 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2722/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9951
- Gültig
- 20.04.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF